Verteidigungspolitische Richtlinien (VPR)

Vorbemerkung: Die Grafiken dieser Webseite mit ihren dazugehörigen Texten basieren auf dem Grundlagendokument "Verteidigungspolitische Richtlinien" (VPR) aus dem Jahr 2011. Mit der Veröffentlichung des Weißbuchs 2016 am 13. Juli 2016 wurden die sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands und die Aufgaben der Bundeswehr neu definiert. Das Weißbuch steht in der Hierarchie sicherheitspolitischer Grundlagendokumente an oberster Stelle, gefolgt von den VPR. Wir behalten diese Webseite bis zur Erstellung neuer VPR im Netz.


Sicherheitspolitik - die sicherheitspolitischen Ziele Deutschlands laut VPR

Die sicherheitspolitischen Ziele Deutschlands
(VPR 2011)

Die Grafik zeigt im oberen Teil die grundlegenden sicherheitspolitischen Ziele Deutschlands, nämlich Sicherheit und Schutz der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands, Territoriale Integrität und Souveränität Deutschlands und seiner Verbündeten sowie Wahrnehmung internationaler Verantwortung.

Im unteren Teil der Grafik sehen Sie eine Auflistung von Parametern, die gemäß VPR zu den deutschen Sicherheitsinteressen gehören.


Aufgaben der Bundeswehr laut Verteidigungspolitische Richtlinien (VPR)

Die Aufgaben der Bundeswehr
(VPR 2011)

Die Grafik listet die nunmehr ineinandergreifenden(!) Aufgaben der Bundeswehr auf, nämlich

  • Landesverteidigung als Bündnisverteidigung
  • Internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung
  • Beteiligung an militärischen Aufgaben im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU
  • Beiträge zum Heimatschutz
  • Rettung und Evakuierung sowie Geiselbefreiung im Ausland
  • Partnerschaft und Kooperation
  • Humanitäre Hilfe im Ausland

Hinweis: Im Schaubild wird der Text ausführlicher und in der Originalfassung wiedergegeben.


HINTERGRUNDINFORMATION

Was sind die Verteidigungspolitischen Richtlinien?

Die Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) sind ein Grundsatzdokument, das der Bundesminister der Verteidigung als verbindliche konzeptionelle Grundlage für die deutsche Verteidigungspolitik und die Arbeiten in seinem Geschäftsbereich erlässt. Die VPR beschreiben den strategischen Rahmen für den Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr als Teil der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge.

Sie formulieren die sicherheitspolitischen Zielsetzungen und die sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Die VPR werden im Planungsstab des Bundesministers der Verteidigung erarbeitet und bilden die verbindliche Grundlage für die Konzeption der Bundeswehr (KdB), das in der Planungshierarchie der Bundeswehr nachgeordnete Planungsdokument, und für alle weiteren Folgearbeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums.

Die jetzigen VPR wurden 2011 erlassen. Davor wurde das Dokument vier Mal (1972, 1979, 1992 und 2003) erstellt. Während die VPR ursprünglich für einen Zeitraum von 10-15 Jahren vorgesehen waren, wurde in den VPR 2003 betont, dass die VPR angesichts der Dynamik der sicherheitspolitischen Entwicklungen in regelmäßigen Abständen überprüft und weiterentwickelt werden sollen.


Inhaltliche Zäsur in den VPR 2003

Die VPR 2003 bedeuteten eine besonders deutliche Zäsur für die deutschen Streitkräfte. Aus einer Armee zur reinen Landesverteidigung wurde endgültig eine Interventionsarmee für Einsätze im Ausland und den Kampf gegen den internationalen Terrorismus, wie die den Auftrag der Bundeswehr betreffenden Auszüge aus den VPR verdeutlichen:

"Die herkömmliche Landesverteidigung gegen einen konventionellen Angriff als allein strukturbestimmende Aufgabe der Bundeswehr entspricht nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. Die nur für diesen Zweck bereitgehaltenen Fähigkeiten werden nicht länger benötigt..."

"Für die Bundeswehr stehen Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung sowie zur Unterstützung von Bündnispartnern, auch über das Bündnisgebiet hinaus, im Vordergrund..."

"Die internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, einschließlich des Kampfs gegen den internationalen Terrorismus, (ist) an die erste Stelle des Aufgabenspektrums gerückt..."

"Künftige Einsätze lassen sich wegen des umfassenden Ansatzes zeitgemäßer Sicherheits- und Verteidigungspolitik und ihrer Erfordernisse weder hinsichtlich ihrer Intensität noch geographisch eingrenzen..."


Kommentar

Natürlich sind die obigen Erkenntnisse weder neu noch revolutionär. So gesehen hätten die VPR bereits nach dem Zerfall des Ostblocks und der Sowjetunion, spätestens aber mit der Unterzeichnung der NATO-Russland-Grundakte (1997) überarbeitet und neu erlassen werden müssen.

Allerdings: Dass dank Putin und der Ukraine-Krise wieder eine Rolle rückwärts gemacht werden musste und Bündnisverteidigung und Abschreckung wieder in den Vordergrund rücken, hat das Weißbuch 2016 gezeigt...

Weiterführender externer Link


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