Asyl in Deutschland – aktuelle Daten und Fakten

SPOTLIGHT: Im Jahr 2018 wurden 185.853 Asylanträge gestellt (davon waren 161.931 Erst- und 23.922 Folgeanträge). Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedeutet dies eine Verringerung der Antragszahlen um 36.830 gleich -16,5%, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitteilte.


Entwicklung der Asylanträge in Deutschland seit 1953

Entwicklung der jährlichen Asylantragszahlen

Die Grafik zeigt die Entwicklung der Asylanträge seit 1953, dem Beginn der Aufzeichnungen. Das Bild verdeutlicht, dass die Asylanträge in Wellen gestellt werden, die ihrerseits meist von besonderen Ereignissen (in der Regel Kriege oder innerstaatliche Konflikte) ausgelöst werden.

Die Zahl der Anträge im Jahr 2015 war hoch, lag in etwa aber auf der Höhe der in 1992 gestellten Anträge. Im Jahr 2016 schnellte die Antragszahl deutlich nach oben, und zwar auf 745.545 Anträge. Dies ist der höchste je registrierte Wert in der Geschichte der Bundesrepublik. 2017 sank die Zahl deutlich auf 223.000 und im Jahr 2018 auf rund 185.000.

2015/2016 gab es keine "Flüchtlingskrise", sondern eine Organisationskrise

In der Regel suchen neu ins Land kommende Flüchtlinge Schutz durch Asyl. Dies setzt voraus, dass alle Flüchtlinge registriert werden und ihr Anliegen zügig bearbeitet wird. Angesichts der chaotischen Zustände 2015 auf europäischer und (!) auf deutscher Ebene war dies nicht möglich. Die tatsächliche Zahl der Flüchtlinge kann also nur geschätzt werden. Für 2015 geht das Bundesministerium des Innern (BMI) von etwa 890.000 Flüchtlingen aus, von denen geschätzt etwa 50.000 weiter gezogen sein dürften. Der Großteil der in Deutschland verbliebenen Flüchtlinge dürfte den förmlichen Asylantrag erst 2016 gestellt haben.

Datenquelle aller Zahlen dieser Webseite ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Weiterführender externer Link


Entwicklung der Asylantragszahlen (Erstanträge)

Entwicklung der Erstanträge

Die Grafik vergleicht die Asylantragszahlen von 1991 bis 2018. Die Säulen über der 200.000-Marke sind rot markiert. Analysen und Erkenntnisse finden Sie im Kommentar weiter unten.

Erstanträge werden in der Regel von neu ins Land kommenden Personen gestellt; die Zahl der Erstanträge kann in etwa mit der Zahl der ankommenden Flüchtlinge gleichgesetzt werden - aber nur unter der Voraussetzung, dass alle Flüchtlinge registriert werden und sie die Möglichkeit haben, ihren Antrag möglichst unmittelbar nach ihrer Ankunft und noch im gleichen Jahr zu stellen.

Im Jahr 2018 wurden 185.853 förmliche Asylanträge (davon 161.931 Erst- und 23.922 Folgeanträge) gestellt, 36.830 weniger (-16,5 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im Jahr 2016 waren es noch rd. 280.000 und im Jahr 2015 noch rd. 890.000 asylsuchende Menschen. Die Top-10 der Staatsangehörigkeiten wurden 2018 angeführt von Syrien, Irak und Afghanistan.


Asylanträge der letzten Jahre (Erstanträge und Folgeanträge)

Entwicklung der Erst- und Folgeanträge

Seit 1995 unterscheidet man zwischen Erstanträgen (grüne Säulenanteile) und Folgeanträgen (dunkelgrüne Säulenanteile). Die Zahl der Folgeanträge im Jahr 2016 sank gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (34.750 Folgeanträge) um 33,3 % auf 23.175 Folgeanträge und stabilisierte sich in 2017 und 2018 auf etwa 24.000.

Während angesichts der relativ geringen Zahl der Folgeanträge im Jahr 2016 mit rund 3 Prozent aller Anträge deren Größe vernachlässigt werden konnte und überwiegend statistischen Zwecken diente, ist bei den nunmehr rückläufigen förmlichen Antragzahlen der Anteil der Folgeanträge relevanter und steigt anteilmäßig auf rund 15 Prozent aller Anträge.

Bemerkenswert ist, dass insbesondere die Nettozuwanderung - d.h. unter Abzug der Rückführungen und freiwilligen Rückkehr - im Jahr 2018 deutlich unter dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Korridor für die Zuwanderung von 180.000 bis 220.000 Personen jährlich liegt. Auch wenn die Zahl gegenüber dem hohen Niveau der Vorjahre nun rückläufig ist, kommen weiterhin sehr viele Menschen nach Deutschland, die einen Schutzbedarf geltend machen. Eine ordnende, steuernde und begrenzende Flüchtlingspolitik wird vielfach eingefordert.


Wer ist Flüchtling, wer Asylant?

Ein Flüchtling ist eine Person, die fluchtartig ihr Heimatland (das Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt) verlässt, um in einem anderen Land Schutz bzw. Aufenthalt zu suchen. Umgangssprachlich werden in Deutschland Personen als Flüchtlinge bezeichnet, die ohne vorherige Inanspruchnahme formeller gesetzlicher Regelungen in das Land einreisen.

In der Regel wird von neu ins Land kommenden Flüchtlingen ein Antrag auf Asyl gestellt; sie werden damit Asylbewerber. Die Zahl der Flüchtlinge kann also in etwa mit der Zahl der volljährigen(!) Asylbewerber - plus deren Kinder, die als Faustformel etwa die Hälfte der Flüchtlinge ausmachen - gleichgesetzt werden.


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28 Januar 2019 Kategorien Asyl