Wahlrecht – Grundsätze, Systeme und Verfahren

Wahlrecht und Wahlsysteme - Kriterien und Grundsätze

Wer die Wahl hat...

Für jede Demokratie gilt (und für jedes Land der Welt sollte gelten), dass bestimmte Wahlrechtsgrundsätze eingehalten werden. Nur so kann der Freiheit und der Selbstbestimmung des Individuums weltweit geltend verschafft werden. Die Grafik und die u.a. Übersichten verdeutlichen diese Grundsätze und stellen in schematischer Form unterschiedliche Wahlsysteme und Wahlverfahren dar.

Wahlrechtsgrundsätze

Eine Wahl ist

  • ALLGEMEIN
    wenn das Wahlrecht jedem Staatsbürger zusteht, unabhängig von Einkommen, Geschlecht, Religion, Herkunft, Vermögen etc.
  • FREI
    wenn in die Ausübung des Wahlrechts nicht von dritter Seite eingegriffen wird
  • GLEICH
    wenn jeder Wähler über die gleiche Zahl von Stimmen verfügt, also keine unterschiedliche "Gewichtung" der Stimmen erfolgt
  • GEHEIM
    wenn die Stimmenabgabe unbeobachtet und unbeeinflusst erfolgen kann

Die öffentliche und transparente Auszählung der Stimmen ist ein weiterer wichtiger Grundsatz.


Wahlsysteme und Wahlverfahren

aktives Wahlrecht "Ich darf wählen"
passives Wahlrecht "Ich kann mich wählen lassen"
(meist mit einer "Altershürde" versehen)
Mehrheitswahl Der Kandidat/die Kandidatin, welche(r) die meisten Stimmen erhält, ist gewählt. Die anderen Stimmen fallen unter den Tisch.
Verhältniswahl  Alle Kandidaten, die eine bestimmte Mindestanzahl an Stimmen erhalten (meist mit einer Prozent-Hürde versehen, bei der Bundestagswahl in Deutschland z.B. 5%), gelten als gewählt. Vorteil: Nur wenige Stimmen fallen unter den Tisch.  Nachteil: In den meisten Fällen müssen Koalitionen verschiedener Parteien gebildet werden; dies erschwert das "Regieren". Manche Beobachter sehen dies als Vorteil an, da der kleine bzw. die kleineren Koalitionspartner ein Korrektiv bilden können. Hinweis: In vielen Ländern wird, wie in der Bundesrepublik Deutschland, ein Mischverfahren aus beiden Systemen angewendet.
unmittelbare Wahl Der Kandidat/die Kandidatin wird direkt von den Wahlberechtigten gewählt.
indirekte Wahl Der Kandidat/die Kandidatin wird durch Wahlmänner/Wahlfrauen gewählt, die ihrerseits (meist unmittelbar) durch die Wahlberechtigten gewählt wurden. Beispiele: Wahl des Präsidenten der USA durch "Wahlmänner" und Wahl des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesversammlung, deren Mitglieder allerdings nur zur Hälfte, nämlich als Mitglieder des Deutschen Bundestags, unmittelbar gewählt sind.

Siehe auch die interne Webseite
•  Bundestagswahlen - Wahlergebnisse 
   (Ergebnis 2013 und Vergleichszahlen 2009 und 2005)

Weiterführender externer Link

•  Der Bundeswahlleiter