Der Schengenraum – Raum ohne Binnengrenzen

Der Schengenraum und seine Mitglieder

Hintergrund
Am 14. Juni 1985 beschlossen fünf Länder (Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten) im luxemburgischen Grenzort Schengen: "Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrolle überschritten werden." Das Schengen-Abkommen ermöglicht den Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Binnengrenzen und die Einführung des freien Personen- und Warenverkehrs innerhalb des Schengenraums. Heute ist dieser Grundgedanke eingebunden in das politische Konzept der EU für einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, das auf die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres zurückgeht.

Mitglieder des Schengenraums (27)
Derzeit (Stand 01.01.2023) umfasst der Schengenraum, in dem es keine Grenzkontrollen gibt, 27 sogenannte Vollanwenderstaaten (siehe Tabelle am Seitenende). Bitte beachten: Der Schengenraum ist nicht identisch mit den Ländern der Europäischen Union.

Ziele
Das Konzept des Schengenraums verfolgt zwei fundamentale Ziele: Erstens, einen Raum ohne Binnengrenzen zu schaffen und zweitens, eine Harmonisierung der Asylpolitiken zu erreichen. Um Freizügigkeit und Sicherheit miteinander in Einklang zu bringen, sind Regelungen über die Sicherung der nunmehr gemeinsamen Außengrenzen erforderlich. Diese Problematik ist auf einer gesonderten internen Webseite näher beleuchtet


Schengener Abkommen (informell oft als Schengen I-III bezeichnet)
und weitere Rechtsgrundlagen (Auswahl)

Schengener Übereinkommen von 1985
(Schengen I)
Am 14. Juni 1985 unterzeichneten die fünf EG-Mitgliedstaaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg im deutsch-französisch-luxemburgischen Dreiländereck bei Schengen (Luxemburg) das Schengener Übereinkommen über den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Vertragsparteien.

Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) von 1990
(Schengen II)
Am 19.06.1990 wurde zur Umsetzung des o.a. Schengener Abkommens das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) unterzeichnet. Gegenstand des Abkommens sind in erster Linie Ausgleichsmaßnahmen, die infolge der Abschaffung der Binnengrenzkontrollen einen einheitlichen Raum der Sicherheit und des Rechts gewährleisten sollen. Das SDÜ trat am 01.09.1993 in Kraft, die praktische Umsetzung - so genannte "Inkraftsetzung" - am 26.03.1995.

Integration in EU-Recht (1997 /1999)
Durch das Schengen-Protokoll zum Amsterdamer Vertrag vom 02.10.1997 wurde die Schengen-Zusammenarbeit mit Wirkung vom 01.05.1999 in die EU einbezogen. Bis dahin erfolgte sie nur auf völkerrechtlicher Basis.
Schengen-Besitzstand (1999)
Der "Schengen-Besitzstand" (Schengener Abkommen und die auf dieser Grundlage erlassenen Regelungen) und seine Weiterentwicklung wurde in weiten Bereichen in die Kompetenz der (damaligen) Europäischen Gemeinschaft überführt.

Prümer Vertrag von 2005
(Schengen III)
Der Vertrag wurde am 27.05.2005 in Prüm (Rheinland-Pfalz) geschlossen. Er soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und insbesondere den Informationsaustausch zwischen den Vertragsparteien zum Zweck der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten verbessern. Ursprünglich als zwischenstaatliches Abkommen eingerichtet, ist der Prümer Vertrag mittlerweile in den Rechtsrahmen der Europäischen Union überführt worden. Das Abkommen hat die amtliche Bezeichnung "Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration".

Weiterführender externer Link


Tabelle
Vollmitglieder des Schengenraums (27)
(ROT = Nicht-EU-Länder)

Belgien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Island
Italien
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Schweden
Schweiz
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Ungarn

Besonderheiten des Schengenraums

  • 4 Nicht-EU-Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz) sind mit den Schengen-Abkommen assoziiert. Norwegen und Island gehören zusammen mit Schweden, Finnland und Dänemark zur Nordischen Passunion, die seit 1954 Kontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen aufgehoben hat.
  • 3 EU-Staaten (Bulgarien, Rumänien und Zypern) nehmen noch nicht vollwertig am Schengenraum teil. Bulgarien und Rumänien sind im Prozess des Beitritts zur Vollteilnahme. Für Zypern bleibt das ungelöste Grenzproblem mit Nordzypern ein Hindernis.
  • 1 EU-Staat (Irland) nimmt formal nicht am Schengen-Abkommen teil. Für ihn gelten jedoch Sonderregelungen; so können u.a. wegen der Insellage die nationalen Grenzkontrollen beibehalten werden. Gewisse Sonderregelungen gelten auch für Dänemark.
  • Großbritannien: Mit seinem Austritt aus der EU ist Großbritannien seit dem 1. Februar 2020 wie ein Drittstaat zu behandeln.

Kleine Eselbrücke

 27 Siebenundzwanzig Mitgliedstaaten hat die EU seit 1. Februar 2020.
- 1 Ein EU-Mitgliedstaat (Irland) nimmt nicht teil.
= 26 Ergo verbleiben sechsundzwanzig EU-Mitgliedstaaten.
- 3 Drei EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Rumänien und Zypern) nehmen noch nicht vollwertig teil.
+ 4 Vier Nicht-EU-Staaten (Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein) nehmen am Schengenraum teil.
= 27 Ergo gibt es siebenundzwanzig Vollanwenderstaaten.