Der EWR auf einen Blick

EWR - Collage - CRP-Infotec-Copyrigth
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
European Economic Area (EEA)

Mitgliedstaaten des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)

Hintergrund

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist eine vertiefte Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und Staaten der Europäischen Freihandelsgemeinschaft (European Free Trade Association - EFTA). Der EWR trat 1994 in Kraft und erweitert de facto den Europäischen Binnenmarkt.

Ziele

Annäherung bzw. Angleichung des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs; Abbau von Handelshemmnissen; Abstimmung in verschiedenen Politikbereichen.

Mitglieder (30)

  • 27 EU-Mitgliedstaaten
  • 3 EFTA-Mitgliedstaaten (Island, Liechtenstein und Norwegen)

Hinweis: Der vierte EFTA-Staat, die Schweiz, hat sich 1992 in einer Volksabstimmung gegen die Teilnahme am EWR entschieden.

Strukturen

Anders als EU-Vollmitglieder erhalten die EFTA-Staaten keine Entscheidungsgewalt, sondern nur gewisse Mitsprache- und Anhörungsrechte.

Zur Durchsetzung des EWR haben sich die EFTA-Staaten zusätzliche Institutionen geschaffen: EWR-Rat, Gemeinsamer Ausschuss, Gemeinsamer Parlamentarischer Ausschuss (aus Parlamentariern der EFTA-Staaten und des Europäischen Parlaments), EFTA-Überwachungsbehörde und EFTA-Gerichtshof.


Weiterführende externe Links


Zusammenarbeit

Grundsätzlich übernehmen die EFTA-Staaten die für den Europäischen Binnenmarkt geltenden "vier Freiheiten", d.h. die Regeln für den freien Verkehr für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital sowie die Grundzüge des EU-Wettbewerbsrechts. Spezielle Ausnahmeregeln beschränken sich auf sehr wenige Sektoren.

Technische Handelsbarrieren (unterschiedliche Maße bzw. Normen) werden im Gleichschritt mit der Europäischen Gemeinschaft (heute Europäische Union) abgeschafft.

Die gemeinsame Agrarpolitik der EU wird nicht auf die EFTA ausgedehnt, doch wird der Handel mit landwirtschaftlichen sowie Fischereiprodukten durch bilaterale Abkommen wesentlich erleichtert. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auch auf den Verbraucherschutz, die Umwelt- und Sozialpolitik und schließt die Abstimmung im Finanz- und Währungsbereich ein.


Kommentar

Der EWR gilt als einer der stärksten Wirtschaftsräume der Welt und wird in internationalen Vergleichen meist als Maßstab für die europäische Wirtschaftsleistung herangezogen.

Die "Restbestände" der EFTA – durch die Nichtteilnahme der Schweiz am EWR ohnehin geschwächt – dürften mittelfristig alleine wirtschaftlich nicht überlebensfähig sein. Früher oder später wird es zu einer Auflösung der EFTA und der Aufnahme der EFTA-Staaten in die EU kommen müssen.

Der Europäische Binnenmarkt ist seit 1993 in Kraft, jedoch noch nicht vollendet; durch die Nichtumsetzung von Gemeinschaftsrichtlinien in den EU-Mitgliedstaaten, auch in Deutschland(!), bestehen weiterhin Hemmnisse.