Zuwanderung – Problem oder Chance?

Zuwanderung nach Deutschland in absoluten Zahlen

Hohe Zuwanderung nach Deutschland

Die Grafik zeigt die jährliche Zuwanderung der letzten Jahre insgesamt, also von Ausländern und Deutschen (deren Anteil sich in den vergangenen auf weit unter 10 Prozent verringerte). Die rote Linie markiert die 800.000-Grenze, die vereinfachend mit einer "normalen" (durchschnittlichen) Zuwanderungsgröße gleichgesetzt werden kann.

Im Jahr 2017 sind mehr als 1,5 Millionen Personen nach Deutschland zugezogen, nach annähernd 1,9 Millionen Personen im Jahr 2016 und mehr als 2,1 Millionen im Jahr 2016 (die höchste Zuwanderung in der Geschichte der Bundesrepublik). Die bis dahin höchsten Zuwanderungszahlen hatte es 1992 und 2014 mit jeweils rund 1,5 Millionen gegeben.

Deutlich wird die Verringerung der Zuwanderung bis Ende der 90er Jahre und - nach Jahren einer leichten Erhöhung um die Jahrtausendwende - ihr Absinken auf den mit rund 660.000 niedrigsten Stand der letzten Jahrzehnte im Jahr 2006. Seit 2009 stieg die Zuwanderung erneut an, lag 2011 erstmals wieder nahe der Millionengrenze und verdoppelte sich im Jahr 2015 auf mehr als 2 Millionen.

Bedeutsamer aber ist: Allein in den letzten Jahren mussten mehr als 8 Millionen Neubürger aufgenommen und in die Gesellschaft integriert werden - oder realistischer formuliert: hätten in die Gesellschaft integriert werden müssen...

Weiterführende externe Links


Zuwanderungsgesetz 2004
(externer Link: Zuwanderungsgesetz im Wortlaut)

Was war, was ist das Problem?

Durch das frühere Zuwanderungsrecht gab es nur geringe Möglichkeiten der Steuerung und Begrenzung. Dies hatte Folgen:

  • Die gesellschaftlichen Konflikte um die Zuwanderung nahmen zu.
  • Es gab kaum koordinierte Anstrengungen für die Integration der auf Dauer nach Deutschland zugewanderten Menschen.

Die Bundesrepublik Deutschland stand und steht - ähnlich wie andere hochindustrialisierte Staaten - vor der Situation, in einigen Bereichen der Wirtschaft einen gestiegenen Bedarf an qualifizierten Fach- und Führungskräften über die nationalen Arbeitsmärkte nicht decken zu können.

Zwar kann angesichts einer Arbeitslosigkeit von etwa drei Millionen Menschen (2013) von einem allgemeinen Arbeitskräftemangel in Deutschland keine Rede sein, dennoch gibt es einige Tätigkeitsbereiche, in denen ein großer Anteil der insgesamt über 1 Million offenen Stellen nicht besetzt werden kann. Die fehlende Möglichkeit, ausreichend hochqualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zu finden, beeinträchtigt besonders die wirtschaftliche Situation kleinerer Unternehmen.

Bereits heute ist jedoch absehbar, dass der künftige Arbeitskräftebedarf weder durch mehr Aus- und Weiterbildung noch durch eine intensivere Aktivierung des inländischen Arbeitskräftepotentials in ausreichendem Maße gedeckt werden kann.


Was war die Lösung?

Die Bundesregierung legte 2002 ein neues Zuwanderungsgesetz vor. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Gesetz im Dezember 2002 wegen eines Verfahrensfehlers bei der Abstimmung im Bundesrat am 22. März 2002 (Abstimmungs-Version á la Brandenburg: Ja und Nein) für nichtig. Der Gesetzentwurf wurde daraufhin im Frühjahr 2003 erneut im Bundestag behandelt und danach erneut vom Bundesrat beraten. Das Gesetz wurde am 30. Juli 2004 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats beschlossen.

Das neue Zuwanderungsgesetz soll die Zuwanderung steuern und zugleich begrenzen. Berücksichtigt werden die deutschen Integrationsmöglichkeiten, die wirtschaftlichen und arbeitsmarkt-politischen Interessen Deutschlands und seine humanitären und völkerrechtlichen Verpflichtungen.

Das Zuwanderungsgesetz regelt das gesamte Ausländerrecht neu. Es bezweckt insbesondere die Beschleunigung der Asylverfahren, die Begrenzung des Aussiedlerzuzugs, die Flexibilisierung des Verfahrens zur Arbeitsmigration sowie günstigere Regelungen für Unionsbürger und hochqualifizierte Ausländerinnen und Ausländer. Ferner schafft es erstmals Verpflichtungen und Ansprüche zur Teilnahme an Integrationskursen.


Was sind die Effekte?

Das Zuwanderungsgesetz kann die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken und Arbeitsplätze schaffen. Um den Wirtschaftsstandort Deutschland auch für die Zukunft zu sichern und die Konkurrenzfähigkeit und den hohen Lebensstandard zu erhalten, müssen im weltweiten Wettbewerb um die "besten Köpfe" Spitzenkräfte nach Deutschland geholt werden. Nach Angaben der die Bundesregierung hat die Greencard-Initiative gezeigt, dass mit jeder Stellenvermittlung an Hochqualifizierte zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

Dennoch sollen den Beschäftigungschancen und der Qualifizierung für deutsche Arbeitnehmer(innen) eindeutig die erste Priorität eingeräumt werden.

Deshalb gilt auch bei der neuen Zuwanderungsregelung das Prinzip des Vorranges für deutsche Arbeitnehmer(innen). Ausländische Arbeitskräfte erhalten nur dann eine Arbeit, wenn der Bedarf nicht durch inländische Arbeitskräfte gedeckt werden kann.

Erstmalig regelt das Gesetz die Integrationsmaßnahmen: Es gibt Sprachkurse und Einführungen in die deutsche Rechtsordnung, Kultur und Geschichte für alle Zuwanderer und dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer. Zuwanderer ohne Deutschkenntnisse sind zur Teilnahme verpflichtet. Sie müssen sich nach ihren Möglichkeiten an den Kosten dieser Kurse beteiligen.

Für Kinder wurde das Nachzugsalter von bisher 16 auf 12 Jahre gesenkt. Das soll die Integration dieser Kinder in die Gesellschaft erleichtern.

Zuwanderung wurde zum Asylrecht klar abgegrenzt. Asylberechtigte erhalten kein unbefristetes Aufenthaltsrecht mehr. Nach drei Jahren wird überprüft, ob eine Rückkehr möglich ist. Selbst ein unbefristetes Aufenthaltsrecht kann jederzeit widerrufen werden, sobald keine Verfolgungsgefahr mehr besteht. Abgelehnte Asylbewerber können nicht in ein Zuwanderungsverfahren wechseln.

Das Gesetz soll die Zuwanderung deutlich senken: bisher kamen z.B. jährlich 100.000 Spätaussiedler aus Osteuropa nach Deutschland. Diese Zahl soll sich erheblich reduzieren, da demnächst auch die Familienangehörigen Deutschkenntnisse brauchen. Kinder dürfen nur noch bis zum zwölften Lebensjahr nachziehen.