Vertrag von Lissabon – die Kernelemente

Clipart - EU-Vertragsdokument

Die wichtigsten Elemente des "Vertrags von Lissabon" (Lissabon-Vertrag) sind nachfolgend in Textform wiedergegeben.

Die institutionelle und strukturelle Neuausrichtung der EU, die sich aus dem Vertrag von Lissabon ergibt, finden Sie, mit Grafiken unterlegt, auf der folgenden internen Webseite
•  Vertrag von Lissabon - die Neuausrichtung

Hintergrundinformationen zur Entstehungsgeschichte, Grundstruktur und Einordnung des Vertrags finden Sie auf der der internen Webseite
•  Vertrag von Lissabon - Hintergrundinformation


DER LISSABON-VERTRAG AUF EINEN BLICK

Ziele
Mit dem Vertrag von Lissabon soll die Effizienz und die demokratische Legitimität der erweiterten Union sowie die Kohärenz ihres auswärtigen Handelns erhöht werden.

Verträge
Der "Vertrag über die Europäische Union" (EUV) und der "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV) sind die Basis, auf denen die Union beruht.

Rechtspersönlichkeit der Union
Die Union tritt an die Stelle der Gemeinschaft, deren Nachfolgerin sie ist. Der Ausdruck "Gemeinschaft" wird durchgängig durch den Ausdruck "Union" ersetzt. Die EU erhält eine einheitliche Rechtspersönlichkeit.

Präsident
Ein "Präsident des Europäischen Rats" wird für 2 ½ Jahre gewählt und übernimmt den Vorsitz im Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten).

Der Hohe Vertreter ("Außenminister")
Ein Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik wird vom Europäischen Rat ernannt. Mit Rücksicht auf nationale Befindlichkeiten wird er aber nicht mehr, wie im gescheiterten Verfassungsvertrags vorgeschlagen, Europäischer Außenminister heißen. Er ersetzt den früheren "Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik". Der künftige Hohe Vertreter/ die Hohe Vertreterin führt den Vorsitz im wichtigen Rat für Auswärtige Angelegenheiten ("Außenministerrat") und ist gleichzeitig als Vizepräsident der Kommission zuständig für den Bereich Außenbeziehungen (sogenannter Doppelhut).

EU-Kommission
Die Regelung bleibt unverändert, will sagen ein Kommissar je Mitgliedsland inklusive Präsident und Vizepräsidenten, also 27 insgesamt (mit dem Beitritt Kroatiens 2013 erhöht auf 28 und mit dem Austritt Großbritanniens 2020 wieder verringert auf 27 Mitglieder). Der ursprüngliche Plan, die Zahl der EU-Kommissare ab 2014 von seinerzeit 27 auf dann zwei Drittel der Zahl der EU-Mitgliedsländer zu reduzieren (bei einer EU28 ebenso wie bei einer EU27 wären dies 18), wird auf unbestimmte Zeit verschoben.

Der Rat ("Ministerrat")
Mehrheitsentscheidungen mit der "doppelten Mehrheit" werden ab 2014 (mit einer Übergangszeit bis 2017) eingeführt. Dann gilt: Für eine qualifizierte Mehrheitsentscheidung im Rat (Ministerrat) sind 55 Prozent der Stimmen erforderlich, die gleichzeitig 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren müssen. Der Vorsitz im Rat wird von den EU-Mitgliedstaaten im Turnus wahrgenommen und wechselt alle sechs Monate. Während dieser sechs Monate leitet der Vorsitz die Sitzungen und Tagungen auf allen Ebenen des Rates (Ausnahme "Auswärtige Angelegenheiten") und sorgt für die Kontinuität der Arbeit der EU im Rat. Die Mitgliedstaaten, die den Vorsitz innehaben, arbeiten in Dreiergruppen als sogenannter Dreiervorsitz eng zusammen.

Europäisches Parlament
Im Gesetzgebungsverfahren wird das Mitentscheidungsverfahren zum Regelfall. Damit ist das Europäische Parlament gleichberechtigt mit dem Ministerrat.

Subsidiaritätsprinzip
Das Mitspracherecht der nationalen Parlamente im europäischen Gesetzgebungsverfahren wird verbessert. Damit soll insbesondere das Subsidiaritätsprinzip (Entscheidungen so weit "unten" wie möglich) gestärkt werden.

Gesetzgebungskompetenzen
Die in der Verfassung festgelegten Zuordnungen der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Union und Mitgliedsländern bleiben erhalten.

Grundrechtecharta
Die Grundrechtecharta wird nicht Teil des EU-Reformvertrags, in heute 27 Ländern jedoch geltendes Recht. Ausnahme: Großbritannien.

Bürgerbegehren
Die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens wird eingeführt.

Klimaschutz
Die Energie- und Klimaschutzpolitik als Ziel der Union sind in die Verträge eingearbeitet.

Symbole
Mit Rücksicht auf nationale Befindlichkeiten und der Sorge in manchen Ländern vor einem europäischen Superstaat werden die europäischen Symbole nicht mehr in dem Lissabonvertrag erwähnt. Flagge, Hymne und Europatag werden aber wie bisher weiter verwendet; sie sind auf Grund von Beschlüssen des Ministerrates zu europäischen Symbolen erklärt worden.

Austrittsmöglichkeit
Jeder Mitgliedstaat hat das Recht, aus der Europäischen Union auch wieder auszutreten. Er muss darüber allerdings Verhandlungen führen.

Anmerkung: Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU am 31. Januar 2020 wurde diese Möglichkeit gemäß Artikel 50 des Vertrags erstmalig - und hoffentlich einmalig(!) - wahrgenommen.


Kommentar

Trotz aller Fortschritte bleibt der Vertrag von Lissabon weit hinter den Reformvorschlägen des "Vertrags über eine Verfassung für Europa" (kurz: Verfassungsvertrag) zurück. Letzterer war nach der Ablehnung bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden nicht mehr haltbar. Das Verfassungskonzept, das darin bestand, alle bestehenden Verträge aufzuheben und durch einen einheitlichen Text mit der Bezeichnung "Verfassung" zu ersetzen, musste bedauerlicherweise aufgegeben werden.

Die Grundstruktur des gescheiterten Verfassungsvertrags und die ursprünglich geplanten Anteile der einzelnen Politikbereiche finden Sie auf der folgenden internen Webseite
•  Europäische Verfassung - der gescheiterte Vertrag