Der Finanzplan des Bundes

INFO: Der Finanzplan des Bundes ist die von der Bundesregierung beschlossene fünfjährige Finanzplanung für den Bund. Im Finanzplan sind Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen dargestellt. Der Finanzplan bildet einen Zeitraum von fünf Jahren ab. Das erste Jahr ist jeweils das laufende Haushaltsjahr (Soll). Das zweite Jahr wird durch den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr abgedeckt, so dass danach noch drei echte Planungsjahre folgen. Der Finanzplan wird vom Bundesministerium der Finanzen aufgestellt. Der Finanzplan wird jährlich der Entwicklung angepasst und fortgeführt.


Finanzplan des Bundes bis 2027

Finanzplan bis 2027
(Stand 05. September 2023)

Die Grafik stellt generell die Ausgaben (rot) den Einnahmen (grün) gegenüber. Von 2014 bis 2019 entsprechen die Ausgaben den Einnahmen (blau). Die Finanzierungslücken sind gelb ausgefüllt und die erforderliche Nettokreditaufnahme ist in roter Schrift ausgewiesen. Die Ist-Werte für die Bundeshaushalte bis 2022, der Soll-Wert für den Bundeshaushalt 2023, die Eckdaten für den Haushalt 2024 und die Finanzplanung von 2025 bis 2027 (diese Prognosedaten sind natürlich sehr spekulativ) sind eingearbeitet.

Weiterführender externer Link


Finanzplan des Bundes bis 2026

Zum Vergleich
Finanzplan bis 2026

(Stand 01. Juli 2022)

Diese und die folgenden Grafiken stellen in der gleichen Systematik wie oben beschrieben die Ausgaben den Einnahmen und der Nettokreditaufnahme gegenüber. Die Ist-Werte für die Bundeshaushalte bis 2021, der Soll-Wert für den Bundeshaushalt 2022, die Eckdaten für den Haushalt 2023 und die Finanzplanung von 2024 bis 2026 (diese Prognosedaten sind natürlich sehr spekulativ) sind eingearbeitet.


Finanzplan des Bundes 2021 bis 2025

Finanzplan bis 2025
(Stand 06. August 2021)

Die Ist-Werte für den Bundeshaushalt 2020, die Soll-Werte für den Bundeshaushalt 2021 und die Eckdaten für die Finanzplanung von 2022 bis 2025 sind eingearbeitet. Der Bundeshaushalt 2020 schloss infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie zum ersten Mal seit sieben Jahren mit einem Defizit ab. Die erforderliche Nettokreditaufnahme (NKA) betrug rund 130,5 Mrd.  Euro. Das war bis dahin ist ein historischer Höchststand, wenngleich die NKA um rund 87,3 Mrd. Euro niedriger ausgefallen war als im Zweiten Nachtragshaushalt 2020 erwartet.


Finanzplan des Bundes 2020 bis 2024

Finanzplan bis 2024
(Stand 09. Oktober 2020)

Die Finanzplanung bis 2024 hat sich aufgrund der Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise fundamental geändert. Seit 2014 stand die “Schwarze Null”, denn erstmals seit 1969 war in diesem Jahr ein Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung zu verzeichnen - ein in der Tat historisches Ereignis. Die Corona-Krise hat alle Planungen für 2020 ff. über den Haufen geworfen. Wir sprechen deshalb auch nicht von Finanzplan, den es noch nicht gibt, sondern von einer Finanzplanung. Im Etatentwurf wird auch für die Jahre ab 2020 ein ausgeglichener Haushalt suggeriert, indem Ausgaben und Einnahmen als identisch ausgewiesen werden. Der Trick: Man bucht die Neuverschuldung als Einnahmen, und schon klappt's...


Finanzplan des Bundes 2019 bis 2023

Finanzplan bis 2023
(Stand 09. August 2019)
(mit Text aus 2019)
Mit dem Finanzplan bis 2023 verfolgte die Bundesregierung das Ziel, einen Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung langfristig abzusichern. Der Bundeshaushalt sollte in allen Jahren des Finanzplanungszeitraums bis 2023 ohne neue Schulden auskommen. Der seit 2014 erreichte Haushaltsausgleich ohne Nettokreditaufnahme sollte dauerhaft verstetigt werden.

Die Grafik stellt für die Jahre 2009 bis 2013 die Ausgaben (rot) den Einnahmen (grün) gegenüber. Ab 2014 entsprechen die Ausgaben den Einnahmen (blau). Die aktuellen Werte für den Bundeshaushalt 2019 (Soll), den Bundeshaushalt 2020 (Soll) und die Eckdaten für den Finanzplan bis 2023 sind eingearbeitet.

Hinweis: Der Finanzplan wird jährlich mit dem Bundeshaushalt für das folgende Jahr vorgelegt und deckt einen Zeitraum von weiteren drei Jahren ab. Seit 2014 steht die “Schwarze Null”, denn erstmals seit 1969 war ein Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung zu verzeichnen - ein in der Tat historisches Ereignis. Gelingt die Schwarze Null auch in den folgenden Bundeshaushalten? Wunschdenken oder Wahrscheinlichkeit? Warten wir's ab...
(Ende Text 2019)


Anmerkungen zum Bundeshaushalt

1. Neuverschuldung

Die Schwarze Null steht. Seit 2014 kommt der Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung aus. Doch der Bundesrechnungshof warnt, wie andere auch, vor möglichen Risiken und Belastungen.

Zinsen
Derzeit profitiert der Bund von niedrigen Zinsen. Doch niemand kann voraussagen, wie lange die Zinsen so günstig bleiben. Wenn das Zinsniveau wieder ansteigt, drohen dem Bund wegen der hohen Altschulden deutliche Mehrausgaben.

Steuereinnahmen
Derzeit stopfen die hohen Steuereinnahmen viele Löcher. Flaut die Konjunktur aber ab, werden sich die Einnahmen deutlich verringern.

Gesundheitsfonds
Derzeit überweist der Bund weniger Geld an den Gesundheitsfonds für die Krankenkassen. Diese Absenkung ist aber keine dauerhaft angelegte Entlastung. Mittelfristig dürfte der Finanzbedarf hier wieder steigen.

Finanzielle Mehrbelastungen
Zum einen hat der Bund den Ländern zugesagt, sie finanziell zu unterstützen, zum anderen verursacht vor allem das Rentenpaket mit erweiterter Mütterrente und Rente mit 63 zusätzliche Kosten. Dafür kommt zwar erst einmal die Sozialversicherung auf, auf Dauer wird wohl auch der Bund für die neuen Leistungen bezahlen müssen.

2. Bundesschuld

Hinter dem Einzelposten Bundesschuld verbergen sich in erster Linie die Zinsausgaben des Bundes. Diese Zinslast konnte in den letzten Jahren aufgrund niedriger Zinsen deutlich gesenkt werden. Dennoch muss der Bund mittelfristig vermutlich etwa jeden zehnten Euro für den Zinsdienst aufwenden - also Geld aufbringen, dass durch den Schornstein raucht, ohne dass damit auch nur ein einziger Euro des Schuldenberges abgebaut würde. Selbst bei einer - rein theoretisch angenommenen - realen Abzahlung der Schulden der öffentlichen Hand (2016 rund 2.040 Mrd. Euro) in Höhe von 10 Milliarden Euro jährlich würde es mehr als 200 (in Worten: zweihundert) Jahre dauern, bis der Schuldenberg abgebaut wäre! Dann träumt mal schön...

3. Allgemeine Finanzverwaltung

Der Etat "Allgemeine Finanzverwaltung", hinter dem sich in erster Linie Ausgaben für Pensionen etc. verbergen, konnte in den vergangenen Jahren deutlich gesenkt werden, dürfte aber langfristig angesichts der in den vergangenen Jahrzehnten mangelnden Vorsorge wieder deutlich zunehmen.

4. Arbeit und Soziales

Der Einzeletat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist nach wie vor der weitaus größte Einzelposten des Bundeshaushalts und verschlingt inzwischen über 40% der Ausgaben - trotz des erfreulichen Abbaus der Arbeitslosigkeit. Dieser Etat könnte - je nach Konjunktur - bis 2020 auf annährend 50% des Bundeshaushalts ansteigen.

Eine Faustformel zu den Aufwendungen für Arbeitslose: 100.000 Arbeitslose "kosten" dem Staat etwa 2 Milliarden Euro (bei z.B. 3 Millionen Arbeitslosen sind dies rund 60 Milliarden Euro). Diese Summe ergibt sich aus den Aufwendungen der öffentlichen Hand für die betroffenen Menschen, dem geringeren Steueraufkommen, den geringeren Sozialabgaben der Betroffenen sowie aus deren zwangsläufig niedrigerem Konsum.


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