Föderalismus in Deutschland

Bundesstaat und Staatenbund - die Föderalismuspyramide in Deutschland

Die Föderalismuspyramide

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat, also ein Bundesstaat. Die verkürzte Bezeichnung "Deutschland", die der Einfachheit halber auch in dieser Website meist verwendet wird, ist daher zwar unpräzise, aber umgangssprachlich gebräuchlich.

Die Grafik verdeutlicht den Aufbau des Staates in Form einer "Föderalismuspyramide" (blau), die überlagert wird von der Unions-Pyramide der EU (hellblau). Die vier Ebenen charakterisieren von unten nach oben die Gemeinden (Kommunen), Länder (Bundesländer), den Bundesstaat und die Union (EU). Auf allen Ebenen werden Parlamente gewählt.

Deutlich wird der bundesstaatliche Aufbau, wenn man die Entstehungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland in der Nachkriegszeit betrachtet: Zuerst entstanden - bereits 1945 beginnend - die Länder (heute meist als "Bundesländer" bezeichnet, um sie von dem Begriff "Land" als Synonym für "Staat" abzugrenzen). Erst danach entstand 1949 die Bundesrepublik Deutschland durch den Zusammenschluss der Länder.


Deutschland - die 16 Länder, umgangssprachlich Bundesländer (2 Karten)

Die 16 Länder

Die beiden Grafiken geben einen Überblick über die 16 Länder (umgangssprachlich Bundesländer) der Bundesrepublik Deutschland. Die Grafik zeigt auf der linken Seite die Länder mit ihren Namen und die neun Nachbarstaaten Deutschlands, auf der rechten Seite die größeren Flüsse in Deutschland, die Landeshauptstädte sowie die Bundeshauptstadt Berlin und den zweiten Regierungssitz Bonn.

Deutschland - die 16 Länder, umgangssprachlich Bundesländer (Karte)

Diese Grafik zeigt die Länder und ihre Namen in vergrößerter Version.

Bitte beachten: Beide Grafiken sind vereinfachte Darstellungen und dienen nur einem ersten Überblick.


Neugliederung der Länder

Eine Änderung des Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder und die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung berührt werden, ist unzulässig. Hiervon nicht berührt ist die Möglichkeit der Neugliederung der Länder selbst. Per Volksabstimmung könnten Ländergrenzen verändert und Länder zusammengeführt werden. Wie stark jedoch auch hier Gewohnheit und Beharrungsvermögen sind, machte der im Mai 1996 gescheiterte Versuch einer durchaus Sinn machenden Fusion von Berlin und Brandenburg deutlich.


Gewaltenteilung

Der Begriff Föderalismus ist von dem lateinischen Wort "foedus" abgeleitet, das mit "Bündnis" und "Vertrag" zu übersetzen ist. Föderalismus ist die Bildung eines Bundesstaates und das Zusammenwirken in ihm. Am Beispiel Deutschlands verdeutlicht: Die sechzehn Länder bilden durch ein Bündnis einen Gesamtstaat (Bund) unter Aufrechterhaltung einer eigenen Staatsqualität (Länder). Dieses Grundprinzip wird in seinem Kern vom Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland für unantastbar und für unabänderlich erklärt! Der Parlamentarische Rat hatte sich 1949 in Bonn bewusst für das föderative Staatsprinzip entschieden, weil es zusätzlich zur klassischen Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative, also die

•  horizontale Gewaltenteilung

eine weitere Aufteilung staatlicher Macht zwischen Bund und Ländern, die sogenannte

•  vertikale Gewaltenteilung

ermöglicht und mit dieser doppelten Gewaltenteilung einem Machtmissbrauch wirksamer vorgebeugt werden kann.


Bundesstaat versus Zentralstaat

Die föderale Staatsform grenzt sich von der eines Zentralstaates deutlich ab. Als Bundesstaat werden Staaten bezeichnet, die sich aus eigenstaatlichen Gliedstaaten zusammensetzen. In einem Zentralstaat wird die Staatsgewalt entweder über das gesamte Staatsgebiet von einer Hauptstadt aus zentralistisch oder über dezentrale Organe der Selbstverwaltung (z.B. Regionen, Bezirke), die jedoch zentral beaufsichtigt werden, ausgeübt (präziser wäre also der Begriff "dezentraler Einheitsstaat"). Am besten lässt sich dies im Vergleich Deutschlands mit Frankreich verdeutlichen:

  • Deutschland ist ein Bundesstaat mit insgesamt 17 Hauptstädten: 16 Landeshauptstädte und eine Bundeshauptstadt (meist verkürzend als "die Hauptstadt" bezeichnet). Die Bundeshauptstadt Berlin ist eine relativ kleine Stadt, bezogen auf die Einwohnerzahl (flächenmäßig aber relativ groß).
  • Frankreich ist ein Zentralstaat mit einer Hauptstadt und 101 sogenannten Départements. Die Hauptstadt Paris ist eine relativ große Stadt, bezogen auf die Einwohnerzahl im Ballungsraum Paris.

Bezieht man die Bevölkerungszahl der beiden Hauptstädte auf die Gesamteinwohnerzahl der beiden Staaten, wird der Unterschied zwischen Zentralstaat und Bundesstaat deutlich (Zahlen für 2015):

  • Im Ballungsraum Paris (ca. 12 Mio. Einwohner) leben fast 20 % der französischen Bevölkerung (ca. 66 Millionen)
  • In Berlin (ca. 3,4 Mio. Einwohner) leben weniger als 5 % der deutschen Bevölkerung (ca. 81 Millionen)

Vorsicht - Zahlenfalle
In diversen Publikationen wird für Paris eine Einwohnerzahl von etwa 2,2 Millionen angegeben. Dies ist natürlich lediglich die Einwohnerzahl der Kernstadt. Der Großraum Paris, in etwa gleichbedeutend mit der Region Ile-de-France, beherbergt die o.a. 12 Millionen Einwohner. Ähnliche Diskrepanzen finden Sie bedauerlicherweise bei vielen Angaben zu Einwohnerzahlen von Groß- bzw. Hauptstädten.


Zur Föderalismuskritik siehe die interne Webseite
•  Bundesrat und Föderalismusreform