Die €urozone
Als Eurozone (amtlich auch Euro-Währungsgebiet oder Euroraum) wird die Gruppe derjenigen EU-Staaten bezeichnet, die den Euro als offizielle Währung eingeführt haben. Der Euro hat sich, aller Unkenrufe zum Trotz, zu einer stabilen und weltweit anerkannten Währung entwickelt. Derzeit nehmen 19 der 27 EU-Mitgliedstaaten an der gemeinsamen Währungsunion teil, weshalb sie auch oft als "Euro-19" bezeichnet wird. Neue Beitrittskandidaten müssen die sogenannten Konvergenzkriterien erfüllen (siehe Seitenende).
Mitglieder der Euro-Zone (19)
Von den 27 EU-Staaten haben 8 Länder den Euro noch nicht eingeführt (siehe Grafik und Tabelle am Seitenende). Jüngste Entwicklung: Litauen wurde am 1. Januar 2015 das 19. Mitglied der Eurozone.
Besonderheiten:
- Drei Länder - Bulgarien, Dänemark und Kroatien - nehmen (Stand 1. Januar 2021) am Wechselkursmechanismus II (WKM II) teil, der eine notwendige Voraussetzung zu einem Beitritt zur Euro-Zone ist.
- Ein Land - Dänemark - ist von der verpflichtenden Euro-Einführung ausgenommen. Das Land verfügt über eine vertraglich zugesicherte Ausnahmeregelung (Opt-out). Es muss den Euro nicht einführen.
Weiterführende externe Links
- Europäische Zentralbank (EZB)
(Webpräsenz der EZB - in Deutsch) - Europäische Union > Politikfelder > Euro und Euro-Währungsgebiet
(Webpräsenz der EU mit vielen weiterführenden Links - in Deutsch)
Tabelle
Mitglieder der Eurozone (19)
Belgien Deutschland Estland (2011) Finnland Frankreich Griechenland (2001) Irland |
Italien Luxemburg Lettland (2014) Litauen (2015) Malta (2008) Niederlande Österreich |
Portugal Slowakei (2009) Slowenien (2007) Spanien Zypern (2008) |
Drei EU-Staaten mit WKM II: Bulgarien, Dänemark, Kroatien.
Fünf EU-Staaten ohne WKM II: Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien, Ungarn.
Vergleich von Eurozone und Schengenraum
Immer wieder gerne nachgefragt - wer ist wo Mitglied? Deshalb zum Vergleich: die Eurozone und der Schengenraum.
Eurozone (links in Blau)
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Schengenraum (rechts in Grün)
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Konvergenzkriterien
(Beitrittskriterien zur Eurozone)
Um Teil der Eurozone zu werden, müssen EU-Mitgliedstaaten verschiedene Kriterien erfüllen. Diese wurden 1992 im Vertrag von Maastricht festgelegt (deshalb auch häufig als "Maastricht-Kriterien" bezeichnet) und mit dem Vertrag von Lissabon in den "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)" integriert. Die Kriterien verdeutlichen, welchen Grad an finanzieller und wirtschaftlicher Konvergenz die Mitgliedstaaten erreichen müssen, um den Euro einführen und Mitglied der Eurozone werden zu können.
1. Preisstabilität (die 1,5%-Marke)
2. Haushaltstabilität
a. Öffentliches Defizit (der 3%-Schwellenwert)
b. Öffentlicher Schuldenstand (der 60%-Schwellenwert)
3. Langfristige Zinssätze (die 2%-Marke)
4. Wechselkursstabilität (die 2-Jahres-Frist)
5. Nationale Rahmenbedingungen
Näheres hierzu siehe die interne Webseite
• Konvergenzkriterien der Eurozone - die Maastricht-Kriterien