Die Eurozone auf einen Blick

SPOTLIGHT: Am 1. Januar 2023 erfolgte der Beitritt Kroatiens zur Eurozone (Euro-Währungsgebiet). Der Euro ist jetzt die Landeswährung in 20 EU-Mitgliedstaaten und wird von annähernd 350 Millionen Menschen verwendet. Die letzte Erweiterung der Eurozone fand 2015 mit Litauen statt. Kroatien trat zugleich dem grenzkontrollfreien Schengenraum bei.


Mitglieder der Eurozone

Die €urozone

Als Eurozone (amtlich auch Euro-Währungsgebiet oder Euroraum) wird die Gruppe derjenigen EU-Staaten bezeichnet, die den Euro als offizielle Währung eingeführt haben. Der Euro hat sich, aller Unkenrufe zum Trotz, zu einer stabilen und weltweit anerkannten Währung entwickelt. Derzeit nehmen 20 der 27 EU-Mitgliedstaaten an der gemeinsamen Währungsunion teil, weshalb sie auch oft als "Euro-20" bezeichnet wird. Neue Beitrittskandidaten müssen die sogenannten Konvergenzkriterien erfüllen (siehe Seitenende).

Mitglieder der Euro-Zone (20)

Von den 27 EU-Staaten haben 7 Länder den Euro noch nicht eingeführt (siehe Grafik und Tabelle am Seitenende). Jüngste Entwicklung: Kroatien wurde am 1. Januar 2023 das 20. Mitglied der Eurozone.
Besonderheiten:

  • Zwei Länder - Bulgarien und Dänemark - nehmen (Stand 1. Januar 2023) am Wechselkursmechanismus II (WKM II) teil, der eine notwendige Voraussetzung zu einem Beitritt zur Euro-Zone ist.
  • Ein Land - Dänemark - ist von der verpflichtenden Euro-Einführung ausgenommen. Das Land verfügt über eine vertraglich zugesicherte Ausnahmeregelung (Opt-out). Es muss den Euro nicht einführen.

Weiterführende externe Links


Tabelle
Mitglieder der Eurozone (20)

Belgien
Deutschland
Estland (2011)
Finnland
Frankreich
Griechenland (2001)
Irland
Italien
Kroatien (2023)
Luxemburg
Lettland (2014)
Litauen (2015)
Malta (2008)
Niederlande
Österreich
Portugal
Slowakei (2009)
Slowenien (2007)
Spanien
Zypern (2008)

Zwei EU-Staaten mit WKM II: Bulgarien und Dänemark.
Fünf EU-Staaten ohne WKM II: Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien, Ungarn.


Konvergenzkriterien
(Beitrittskriterien zur Eurozone)

Um Teil der Eurozone zu werden, müssen EU-Mitgliedstaaten verschiedene Kriterien erfüllen. Diese wurden 1992 im Vertrag von Maastricht festgelegt (deshalb auch häufig als "Maastricht-Kriterien" bezeichnet) und mit dem Vertrag von Lissabon in den "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)" integriert. Die Kriterien verdeutlichen, welchen Grad an finanzieller und wirtschaftlicher Konvergenz die Mitgliedstaaten erreichen müssen, um den Euro einführen und Mitglied der Eurozone werden zu können.

1.  Preisstabilität (die 1,5%-Marke)
2.  Haushaltstabilität
     a. Öffentliches Defizit (der 3%-Schwellenwert)
     b. Öffentlicher Schuldenstand (der 60%-Schwellenwert)
3.  Langfristige Zinssätze (die 2%-Marke)
4.  Wechselkursstabilität (die 2-Jahres-Frist)
5.  Nationale Rahmenbedingungen

Näheres hierzu siehe die interne Webseite
•  Konvergenzkriterien der Eurozone - die Maastricht-Kriterien