UN-Charta und Erklärung der Menschenrechte

Charta der Vereinten Nationen - die Präambel

Charta der Vereinten Nationen

Viel zitiert und kaum gelesen: Die Charta der UN aus dem Jahr 1945 und die Menschenrechtserklärung aus dem Jahr 1948. Die Grafik zeigt die Präambel der UN-Charta, die verdeutlicht, dass es das primäre Ziel der Vereinten Nationen war, einen dritten Weltkrieg, der nach damaliger Erfahrung und damaligem Verständnis nur von den beiden "Feindstaaten" Deutschland und Japan ausgehen konnte, zu verhindern. Die Kernaussage ist

"Wir, die Völker der Vereinten Nationen - fest entschlossen, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat..."

Die Präambel bekräftigt außerdem "die Gleichberechtigung ... von allen Nationen, ob groß oder klein". An dieser Stelle mag manchem Leser sogleich das aktuelle Machtverhältnis der Welt einfallen, und er könnte geneigt sein, mit dem Finger auf die USA zu zeigen. Doch Vorsicht: Gleichberechtigung im Sinne von gleicher Existenzberechtigung ist zu begrüßen; Gleichberechtigung im Sinne von gleicher Gewichtung innerhalb der Vereinten Nationen ist problematisch.

Ein Beispiel: Alle Mitgliedstaaten der UN haben in der Generalversammlung eine - und zwar gleiche - Stimme. Macht das Sinn? Staaten in der Größenordnung mittlerer Kleinstädte wie Nauru, Kiribati oder Tuvalu sollen das gleiche politische Gewicht haben wie Staaten, deren Einwohnerzahl (z.B. Indien, China) mehr als 100.000 (!) mal größer ist?

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UN - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Präambel und Kernartikel

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Es klingt wie Hohn: Jedes Mitglied der Vereinten Nationen hat die Menschenrechtserklärung unterschrieben. Hielte sich jeder daran, sähe es in der Welt besser aus. Die Menschenrechte werden zu Recht als "universal und unveräußerlich" beschrieben. Sie gelten für alle. Es gibt keine islamischen, chinesischen oder anderen "Sonderrechte"!

Die Kernartikel der Erklärung lauten:

Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Dem ist nichts hinzuzufügen. Schöne neue Welt...

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18 Mai 2021 Kategorien UNO