UN-Sicherheitsrat – die Mitglieder 2023

SPOTLIGHT: Am 01. Januar 2023 begannen fünf neue nichtständige Mitglieder ihre zweijährige Amtszeit im UN-Sicherheitsrat: Ecuador, Japan, Malta, Mosambik und die Schweiz. Sie ersetzen Indien, Irland, Kenia, Mexiko und Norwegen, die ihre Sitze Ende 2022 räumten.


UN-Sicherheitsrat - die Mitglieder 2023

Die Mitglieder des Sicherheitsrats 2023

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen wählte am 09. Juni 2022 fünf neue nichtständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrats für die zwei-jährige Amtszeit 2023 und 2024: Ecuador, Japan, Malta, Mosambik und die Schweiz. Die neuen Mitglieder ersetzen Indien, Irland, Kenia, Mexiko und Norwegen, deren Amtszeit am 31. Dezember 2022 endete.

Ab 1. Januar 2023 sind damit folgende zehn Staaten nichtständige Mitglieder des Sicherheitsrats: Albanien, Brasilien, Ecuador, Gabun, Ghana, Japan, Malta, Mosambik, Schweiz, Vereinigte Arabische Emirate (VAE).

Die Grafik und die nachfolgende Tabelle zeigen den aktuellen Stand 2023. Näheres zum Wahlverfahren und zur Sitzverteilung siehe weiter unten.

Weiterführender externer Link


Tabelle
Zusammensetzung des Sicherheitsrats
(die zehn nichtständigen Mitglieder sind gelb unterlegt)

2022
2023
2024
Albanien
Brasilien
Gabun
Ghana
Vereinigte Arabische Emirate
Albanien
Brasilien
Gabun
Ghana
Vereinigte Arabische Emirate
Ecuador
Japan
Malta
Mosambik
Schweiz
Ecuador
Japan
Malta
Mosambik
Schweiz
China
Frankreich
Großbritannien
Russland
USA

Die fünf ständigen Mitglieder (Permanent Members, auch P5 oder P-5 abgekürzt) sind China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA. Sie sind zugleich die sogenannten Veto-Mächte des Sicherheitsrates, da jedes einzelne Land mit seinem Veto jeden Beschluss des UN-Sicherheitsrats blockieren kann.

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Wahlverfahren und Sitzverteilung
der nichtständigen Mitglieder (Elected Members)

Die zehn nichtständigen ("rotierende") Mitglieder werden nach einem festgelegten Regionalschlüssel in der Regel für jeweils zwei Jahre gewählt, und zwar in jedem Jahr fünf. So überlappen sich die Amtszeiten der nichtständigen Mitglieder. Ihre Wahl erfolgt ab 2016 im Juni jedes Jahres (zuvor Oktober) durch die Generalversammlung (193 Mitglieder). Für eine erfolgreiche Wahl ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden und abstimmenden Mitglieder erforderlich. Eine Wiederwahl unmittelbar nach einer Amtszeit im Sicherheitsrat ist nicht möglich.

Die Aufteilung der 10 nichtständigen Sitze erfolgt nach Regionalgruppenproporz, also nach der in der UN gebräuchlichen geopolitischen Zuordnung zu fünf sogenannten Regionalgruppen: Afrika, Asien, Lateinamerika und Karibik, Gruppe der europäischen und übrigen "westlichen" Staaten (WEOG) und Osteuropa. Hierbei orientiert sich die Wahl danach, ob die zweijährige Amtszeit mit geraden oder ungeraden Jahreszahlen beginnt.

nichtständige Mitglieder
Sitze
insgesamt
gerade
Jahreszahlen
ungerade
Jahreszahlen
Afrika
3
2
1
Asien
2
1
1
Lateinamerika und Karibik
2
1
1
Westeuropa und übrige
"westliche" Staaten (WEOG)
2
-
2
Osteuropa
1
1
-
Summen
10
5
5

Vor der Wahl in den Sicherheitsrat werden Kandidaten in einem langwierigen Verfahren bestimmt. Die Länder bewerben sich oft schon viele Jahre im Voraus. Wenn sich die Regionalgruppen nicht auf "ihre" Kandidaten einigen können, werden die Kandidaturen oft von aufwendigen Wahlkampagnen begleitet.


Anmerkungen

1. Zur Gruppe Asien zählt auch der pazifische Raum.

2. Die Regionaleinteilung insbesondere für Europa in West und Ost ist ein Relikt des Kalten Krieges, wird aber auf absehbare Zeit nicht zu ändern sein.

3. Arabische Mitgliedschaft

a. Nach derzeitiger Regelung muss unter den nichtständigen Mitgliedern immer auch ein arabisches Land vertreten sein. Dieses wird jeweils für eine Amtszeit mit geraden Jahreszahlen beginnend gewählt und alternierend entweder der Gruppierung Asien (vorderasiatische Araber) oder Afrika (nordafrikanische Araber) zugerechnet. Beispiel: Marokko 2012-2013 zur Gruppe Afrika, Jordanien 2014-2015 zur Gruppe Asien.

b. Jordanien nahm 2014 den Platz Saudi-Arabiens ein, nachdem dieses im Oktober 2013 kurz nach seiner Wahl zum nichtständigen Mitglied es abgelehnt hatte, in den UN-Sicherheitsrat einzuziehen. Als Grund wurde die "Doppelmoral" des Gremiums (Stichwort: Nahostkonflikt) und seine Unfähigkeit, Kriege und Konflikte zu lösen (Stichwort: russische Blockade im Syrienkonflikt), genannt.

4. Vorsitz im Sicherheitsrat

Der Vorsitz im Sicherheitsrat wechselt jeden Monat in der Reihenfolge der englischen Ländernamen. Deutschland zum Beispiel hatte im April 2019 den Vorsitz inne und übernahm diesen noch einmal im Juli 2020.

06 Januar 2024 Kategorien UNO