Bundeshaushalt 2024

SPOTLIGHT: Vom 29. Januar 2024 bis zum 2. Februar 2024 hat der Bundestag den Bundeshaushalt für 2024 beraten. Kerndaten sind Ausgaben in Höhe von 476,8  Milliarden Euro und eine Neuverschuldung in Höhe von 39,0 Milliarden Euro. Damit liegt die Nettokreditaufnahme aufgrund der wirtschaftlichen schwächelten Gesamtdaten noch immer im Rahmen der Schuldenobergrenze des Grundgesetzes - allerdings ohne Einbeziehung der Sondervermögen. Die Investitionen liegen bei 70,5 Milliarden Euro.


Bundeshaushalt 2024 - Regierungsentwurf Juli 2023

Bundeshaushalt 2024
(Bundestagsbeschluss vom 02.02.2024)

Der Bundestag hat in der 5. Kalenderwoche 2024 den aktualisierten Bundeshaushalt 2024 und den Finanzplan bis 2027 beraten. Nach drei Ausnahmejahren mit hoher Neuverschuldung wird im Haushaltsjahr 2024 die reguläre Kreditobergrenze der Schuldenregel des Grundgesetzes wieder eingehalten werden (das gleiche gilt auch darüber hinaus für die Finanzplanjahre bis 2027). Eckdaten:

  • Ausgaben = 476,8 Milliarden
  • Neuverschuldung = 39,0 Milliarden
  • Investitionen = 70,5 Milliarden

Der Ausgabenansatz liegt 31,12 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf für 2024. Die Nettokreditaufnahme fällt um 22,47 Milliarden Euro höher aus. Mit dem nun beschlossenen Haushalt reagierte die Koalition auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021. In Folge des Urteils ist nunmehr unter anderem der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds angepasst worden. Zudem reflektiert der Haushalt 2024 Umschichtungen, die sich aus der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zu Ende 2023 ergeben haben. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hatte sich der Beschluss des Haushalts 2024 verzögert.

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Bundeshaushalt 2024 - Regierungsentwurf Juli 2023

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Bundeshaushalt 2024
(Regierungsentwurf vom 05.07.2023)

Der Bundestag hat am vom 5. bis 9. September 2023 in erster Lesung den Bundeshaushalt 2024 und den Finanzplan bis 2027 beraten. Nach drei Ausnahmejahren mit hoher Neuverschuldung soll auch im Haushaltsjahr 2024 die reguläre Kreditobergrenze der Schuldenregel des Grundgesetzes wieder eingehalten werden (das gleiche gilt auch darüber hinaus für die Finanzplanjahre bis 2027). Dazu wird die Nettokreditaufnahme im Jahr 2024 im Vergleich zum Jahr 2023 deutlich reduziert auf 16,6 Milliarden. Eckdaten:

  • Ausgaben = 445,7 Milliarden
  • Neuverschuldung = 16,6 Milliarden
  • Investitionen = 54,2 Milliarden

Bundeshaushalt 2023 - finaler Beschluss des Bundestags vom 25. November 2022

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Bundeshaushalt 2023
(Bundestagsbeschluss vom 25. November 2022)

Der Bundestag hat am 25. November 2022 in dritter Lesung den Bundeshaushalt 2023 und den Finanzplan bis 2026 beschlossen. Nach drei Ausnahmejahren mit hoher Neuverschuldung soll im Haushaltsjahr 2023 die reguläre Kreditobergrenze der Schuldenregel des Grundgesetzes wieder eingehalten werden (das gleiche gilt auch darüber hinaus für die Finanzplanjahre bis 2026). Dazu wird die Nettokreditaufnahme im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 zwar deutlich reduziert, steigt aber anders als Regierungsentwurf vorgesehen (17,2 Milliarden) auf 45,6 Milliarden. Eckdaten:

  • Ausgaben = 476,2 Milliarden
  • Neuverschuldung = 45,6 Milliarden
  • Investitionen = 71,5 Milliarden

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Bundeshaushalt 2023 - Regierungsentwurf vom 1. Juli 2022

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Bundeshaushalt 2023 - Regierungsentwurf vom 01. Juli 2022

Das Bundeskabinett hat am 1. Juli 2022 den Entwurf des Bundeshaushalts 2023 und den Finanzplan bis 2026 beschlossen. Der Entwurf soll für eine zukunfts- und handlungsfähige Finanzpolitik stehen und das Ende der Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung der Schuldenregel markieren.

Der Haushaltsentwurf entstand vor dem Hintergrund hoher Unsicherheiten und drängender Herausforderungen. Solide Finanzen und der Verzicht auf eine hohe Neuverschuldung sollen fiskalische Handlungsfähigkeit in der Zukunft, auch für etwaige künftige Krisen, sichern und inflationäre Impulse vermeiden.

Nach drei Ausnahmejahren mit hoher Neuverschuldung soll im Haushaltsjahr 2023 die reguläre Kreditobergrenze der Schuldenregel des Grundgesetzes wieder eingehalten werden (das gleiche gilt auch darüber hinaus für die Finanzplanjahre bis 2026). Dazu wird die Nettokreditaufnahme im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 deutlich um rund 122 Mrd. Euro reduziert, und zwar auf 17,2 Milliarden - was allerdings nur durch Entnahme großer Teile der Flüchtlingsrücklage möglich wird. Eckdaten:

  • Ausgaben = 445,2 Milliarden
  • Neuverschuldung = 17,2 Milliarden
  • Investitionen = 58,4 Milliarden

Anmerkungen zum Bundeshaushalt

1. Neuverschuldung

Die Schwarze Null soll in Zukunft auch wieder stehen - dann nach Corona-Jahren mit Höchstverschuldungen. Im Jahr 2014 kam der Bundeshaushalt erstmals seit 1969 ohne Neuverschuldung aus. Doch die Corona-Krise machte einen gewaltigen Strich durch die Rechnung. In den Krisenjahren entstand eine Nettokreditaufnahme von über 500 Milliarden Euro. Diese Neuverschuldungen setzen sich zusammen aus Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen des Corona-Virus und prognostizierten Steuermindereinahmen.

Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, im Laufe der nun beginnenden Haushaltsberatungen einen Ergänzungshaushalt vorzulegen. Der Ergänzungshaushalt soll die finanziellen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine abbilden. Der vorliegende Haushaltsentwurf basiert unter anderem auf den Projektion des Jahreswirtschaftsberichts der Bundesregierung, der vor den Entwicklungen in der Ukraine vorgelegt worden war.

2. Bundesschuld

Hinter dem Einzelposten "Bundesschuld" verbergen sich in erster Linie die Zinsausgaben des Bundes. Diese Aufwendungen konnten in den letzten Jahren aufgrund niedriger Zinsen deutlich gesenkt werden. Dennoch muss der Bund mittelfristig vermutlich etwa jeden zehnten Euro für den Zinsdienst aufwenden - also Geld aufbringen, dass durch den Schornstein raucht, ohne dass damit auch nur ein einziger Euro des Schuldenberges abgebaut würde.

3. Allgemeine Finanzverwaltung

Der Etat "Allgemeine Finanzverwaltung", hinter dem sich in erster Linie Ausgaben für Pensionen etc. verbergen, hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht und dürfte auch langfristig angesichts der in den vergangenen Jahrzehnten mangelnden Vorsorge noch deutlicher zunehmen. Als Folge der Corona-Krise musste dieser Einzelposten um mehr als 100 Milliarden Euro im Rahmen der Nettokreditaufnahme des Bundes erhöht werden!

4. Arbeit und Soziales

Der Einzeletat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist und bleibt nach wie vor der weitaus größte Einzelposten des Bundeshaushalts und verschlingt inzwischen rund 40 Prozent der Ausgaben - trotz des erfreulichen Abbaus der Arbeitslosigkeit. Die Zahlen werden sich aufgrund der Corona-Krise deutlich verändern...

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