Bundeshaushalt 2020 im Corona-Modus

SPOTLIGHT: Ein Rekordhaushalt in Höhe von 508,5 Milliarden Euro und eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 217,8 Milliarden Euro wurden am 2. Juli 2020 vom Deutschen Bundestag mit der Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalts 2020 gebilligt. Mit dieser Entscheidung soll die Finanzierung des Konjunkturpakets und der erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu verzeichnen sind, sichergestellt werden.


Bundeshaushalt 2020 und seine Entwicklung im Corona-Modus

Bundeshaushalt im Corona-Modus

Die Grafik zeigt die Entwicklung des Bundeshaushalts 2020, in dessen Folge mit den Gesetzen über die Feststellung eines ersten und zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2020 weitere haushaltsrechtliche Ermächtigungen zur Finanzierung von Maßnahmen des Bundes zur Bekämpfung der Auswirkungen des Corona-Virus geschaffen wurden.

Eckdaten der Entwicklung in Milliarden Euro:

Haushalt 2020 1. Nachtrag 2. Nachtrag
Ausgaben 362,0 484,5 508,5
Steuern 325,0 291,5 264,4
Nettokreditaufnahme 0,0 156,0 217,8

Erkenntnisse:
•  sprunghaft steigende Ausgaben
•  geringere Steuereinahmen (prognostiziert)
•  dramatisch steigende Neuverschuldung

Empfehlung: Eine detaillierte Aufschlüsselung aller Eckdaten der Haushalte 2020 finden Sie auf folgender interner Webseite
•  Bundeshaushalt 2020 und seine Nachtragshaushalte


Bundeshaushalt 2020 - Erster Nachtragshaushalt - März 2020

Erster Nachtragshaushalt 2020
(März 2020)

Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2020 (so die exakte Formulierung) und dem Gesetz über die Feststellung des Nachtrags wurden die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen zur Finanzierung von Maßnahmen des Bundes zur Bekämpfung der Auswirkungen des Corona-Virus geschaffen. Zur Finanzierung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus (122,5 Mrd. Euro) und zum Ausgleich der prognostizierten Steuermindereinnahmen (-33,5 Mrd. Euro) wird das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, für das Haushaltsjahr 2020 Kredite bis zur Höhe von 156 Milliarden (exakt 155.987.192.000 Euro) aufzunehmen. Der Betrag übersteigt die zulässige Verschuldung gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 2 GG um rund 99,8 Milliarden Euro. Eckdaten:

Gesamtausgaben 484,5 Mrd. Euro
Neuverschuldung = 156,0 Mrd. Euro (roter Balken)
Investitionen = 48,8 Mrd. Euro (unterer grüner Balken)

Weiterführende externe Links


Zum Vergleich
Bundeshaushalt 2020 - Beschluss vom 29. November 2019
Bundeshaushalt 2020 vom 29. November 2019

Zum Vergleich
Alter Text vom 29. November 2019

Bundeshaushalt 2020
Der Bund kann im kommenden Jahr rund 362 Milliarden Euro ausgeben. Gegenüber dem Soll für 2019 steigt der Etat des Bundes damit um rund 5,6 Milliarden Euro beziehungsweise 1,6 Prozent. Der Haushalt wurde am 29. November 2019 in dritter Lesung vom Bundestag beschlossen. Die wichtigsten Eckdaten für 2020 sind:

Gesamtausgaben 362 Mrd. Euro
Neuverschuldung = 0,0 Mrd. Euro
Investitionen = 42,9 Mrd. Euro (grüne Säule)
Größte Einzelposten (Balken) sind
•  Arbeit und Soziales = 150,22 Mrd. Euro
•  Verteidigung = 45,05 Mrd. Euro
•  Verkehr und digitale Infrastruktur = 31,05 Mrd. Euro

Die größten Zuwächse gegenüber dem Vorjahr verbuchen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Verteidigung und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Den Ausgaben stehen Einnahmen in gleiche Höhe entgegen. Unter die "Sonstigen Einnahmen" fällt eine geplante Entnahme von rund 10,6 Milliarden Euro aus der sogenannten Asyl-Rücklage in Höhe von insgesamt rund 35 Milliarden Euro. Eine Netto-Kreditaufnahme ist weiterhin nicht geplant ("Schwarze Null"). Zudem werden im kommenden Jahr geringere Zinsausgaben erwartet. Der Ansatz "Zinsen für Bundesanleihen" im Einzelplan 32 (Bundesschuld) soll mit rund 12,6 Milliarden Euro deutlich geringer ausfallen als im Regierungsentwurf vorgesehen.
Ende alter Text


Anmerkungen zum Bundeshaushalt

1. Neuverschuldung

Die Schwarze Null sollte auch 2020 stehen - dann zum siebten Mal in Folge. Im Jahr 2014 kam der Bundeshaushalt erstmals seit 1969 ohne Neuverschuldung aus. Doch die Corona-Krise machte einen gewaltigen Strich durch die Rechnung. Für 2020 ist jetzt eine Nettokreditaufnahme von rund 156 Milliarden Euro geplant. Diese setzt sich zusammen aus 122,5 Milliarden Euro für Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen des Corona-Virus und 33,5 Milliarden Euro prognostizierter Steuermindereinahmen. Flaut die Konjunktur wie erwartet 2020 und danach weiter ab, werden sich Einnahmen deutlich verringern.

2. Bundesschuld

Hinter dem Einzelposten "Bundesschuld" verbergen sich in erster Linie die Zinsausgaben des Bundes. Diese Aufwendungen konnten in den letzten Jahren aufgrund niedriger Zinsen deutlich gesenkt werden. Dennoch muss der Bund mittelfristig vermutlich etwa jeden zehnten Euro für den Zinsdienst aufwenden - also Geld aufbringen, dass durch den Schornstein raucht, ohne dass damit auch nur ein einziger Euro des Schuldenberges abgebaut würde.

3. Allgemeine Finanzverwaltung

Der Etat "Allgemeine Finanzverwaltung", hinter dem sich in erster Linie Ausgaben für Pensionen etc. verbergen, hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht und dürfte auch langfristig angesichts der in den vergangenen Jahrzehnten mangelnden Vorsorge noch deutlicher zunehmen. Als Folge der Corona-Krise musste dieser Einzelposten um mehr als 100 Milliarden Euro im Rahmen der Nettokreditaufnahme des Bundes erhöht werden!

4. Arbeit und Soziales

Der Einzeletat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist und bleibt nach wie vor der weitaus größte Einzelposten des Bundeshaushalts und verschlingt inzwischen fast 42 Prozent der Ausgaben - trotz des erfreulichen Abbaus der Arbeitslosigkeit. Die Zahlen werden sich aufgrund der Corona-Krise deutlich verändern...

Diese internen Webseiten könnten Sie auch interessieren
•  Neuverschuldung und Zinslast des Bundes
•  Die Schulden der öffentlichen Hand