Brexit – der Austritt Großbritanniens aus der EU

EU-Mitgliedstaaten (EU-27) nach dem Brexit

Der erste Austrittskandidat der EU

Die Grafik zeigt den Mitgliederstand der Europäischen Union nach dem Brexit (Austritt Großbritanniens aus der EU). Für die weitere Entwicklung der Beziehungen Großbritanniens und EU haben wir einige Prämissen angedacht (weißer Kasten in der Grafik). Der Mitgliederstand der EU27 ist wie folgt:

  • 27 verbleibende Mitgliedstaaten der EU (blau)
  • 1 ehemaliges Mitglied der EU: Großbritannien (rot umrandet)
  • 5 Beitrittskandidaten: Albanien, Montenegro, Nord-Mazedonien, Serbien, Türkei (grün)
  • 2 potentielle Kandidaten: Bosnien & Herzegowina, Kosovo (gelb)

Ein Austritt muss in der Regel innerhalb von 2 Jahren nach der ersten formellen Ankündigung erfolgen. Ausnahmeregelungen in beiderseitigem Einvernehmen sind möglich. Für den Brexit Großbritanniens wäre der Austritt zum 29. März 2019 der fristgerechte Regelfall gewesen.


Clipart - EU-Vertragsdokument

Stichwort: Brexit
HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Dokumente zu dem formalen Ablauf des Austrittsprozesses, verlinkt zu den Originalpapieren. Eine kurze Wiedergabe der wichtigsten Inhalte dieser Dokumente finden Sie in den Erläuterungen weiter unten.

  1. Austrittsartikel der EU-Verträge
    (PDF - 150KB - 2 Seiten - eigene Zusammenstellung)
  2. Austrittserklärung der britischen Regierung vom 29. März 2017
    (PDF - 365KB - 6 Seiten - Original, in Englisch)
  3. Leitlinien des Europäischen Rates vom 29. April 2017
    (PDF - 56KB - 10 Seiten - Original, in Deutsch. Rahmen für die Austrittsverhandlungen mit Großbritannien gemäß Artikel 50 EUV)
  4. Verhandlungsempfehlung vom 03. Mai 2017
    (PDF - 182KB - 8 Seiten - Original, in Deutsch. Beschlussvorlage der Europäischen Kommission für den Rat (Ministerrat) der EU)
  5. Verhandlungsrichtlinien vom 03. Mai 2017
    (PDF - 146KB - 11 Seiten - Original, in Deutsch. Anhang zur Beschlussvorlage der Europäischen Kommission für den Rat (Ministerrat) der EU)

ERLÄUTERUNGEN
zu den o.a. Dokumenten

Der Austrittsartikel

Grundlage ist der Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV). Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten. Das Austrittsabkommen wird u.a. nach Vorgaben des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ausgehandelt. Es wird vom Ministerrat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments. Die Austrittsverhandlungen sind in der Regel innerhalb von zwei Jahren abzuschließen [Brexit: 29. März 2019].

Die Austrittsmitteilung Großbritanniens

Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Am 29. März 2017 erfolgte die entsprechende Mitteilung der britischen Premierministerin an den Präsidenten des Europäischen Rates. Die Austrittsabsicht bezieht sich sowohl auf die EU als auch auf die Europäische Atomgemeinschaft.

Leitlinien des Europäischen Rates

Am 29. April 2017, einen Monat nach der britischen Mitteilung, formulierte der Europäische Rat seine Leitlinien, die den Rahmen bilden für die Verhandlungen gemäß Artikel 50 EUV. Sie enthalten die allgemeinen Standpunkte und Grundsätze, von denen sich die EU während der Verhandlungen leiten lassen wird. Der Europäische Rat wird sich ständig mit der Angelegenheit befassen und die Leitlinien im Verlauf der Verhandlungen erforderlichenfalls aktualisieren. Die Verhandlungsrichtlinien [für den Ministerrat] werden entsprechend angepasst werden.


Kommentar

Wir machen es kurz: Schön wäre es gewesen, wenn auch die Briten ihren Verhandlungsführern irgendeine sinnvolle Form von Empfehlungen oder Richtlinien mitgegeben hätten. Wie peinlich das Ganze ablief, hier zwei Beispiele:

  1. Nach etwa eineinhalb Jahren reifte beim britischen Verhandlungsführer die Erkenntnis, wie wichtig die Verbindung Dover-Calais ist. Welch intellektueller Quantensprung: Großbritannien ist eine Insel - wer hätte das gedacht...
  2. Offensichtlich erst während der Austrittsverhandlungen dämmerte es den Briten, dass es bei einem Brexit einen kaum lösbaren geopolitischen Problembereich gibt, nämlich die Grenze Nordirlands mit der Republik Irland. Welch intellektueller Quantensprung: katholische und protestantische Iren leben tatsächlich seit Längerem auf ein und derselben Insel - welch bahnbrechende Erkenntnis...

Die Höflichkeit verbietet es, die Peinlichkeiten dieser Austrittsverhandlungen  weiter zu beleuchten.