Sichere Herkunftsstaaten
Sichere Herkunftsstaaten sind Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet (§ 29a Asylgesetz). Diese Vermutung besteht, solange ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht glaubhaft Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, dass er entgegen dieser Vermutung doch verfolgt wird.
Sichere Herkunftsstaaten nach deutscher Definition sind derzeit
- alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- 6 Staaten des Westbalkan: Albanien, Bosnien & Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nord-Mazedonien und Serbien
- 2 westafrikanische Staaten: Ghana und Senegal
Näheres zur Einstufung Georgiens und der 3 nordafrikanischen Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien siehe Anmerkungen weiter unten.
Weiterführender externer Link
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
(Das deutsche Asylgesetz - in verschiedenen Dateiformaten auch zum Download)
Herkunftsländer und Schutzquoten
Die Grafik zeigt die Zahl der Asylbewerber aus den Hauptherkunftsländern im Jahr 2015, dem Jahr der sogenannten "Flüchtlingskrise", und die jeweiligen Gesamtschutzquoten (roter Säulenanteil). Insgesamt wurden rund 476.600 Asylanträge gezählt; die Gesamtschutzquote lag bei annähernd 50 Prozent.
Die 4 Westbalkan-Staaten Albanien, Kosovo, Mazedonien (EJRM) und Serbien sind farblich hervorgehoben Die Asylanträge aus diesen vier Staaten machten über ein Viertel aller Anträge aus, wohingegen die jeweiligen Schutzquoten bei deutlich unter 0,5 Prozent lagen!
Nachdem im September 2015 die ersten drei der o.a. Balkanstaaten - und damit nunmehr alle Länder des Westbalkan - zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt wurden, sank die Zahl der Asylanträge von Personen aus dieser Region von rund 140.000 im Jahr 2015 auf einige wenige Tausend im Jahr 2016...
Anmerkungen
(1) Die deutsche Liste der Sicheren Herkunftsstaaten ist eine Liste im ständigen Wandel. Mit ihr kann die Zuwanderung durch die Ablehnung "offensichtlich unbegründeter" Asylanträge, beschleunigte Asylverfahren (da zeitaufwendige Erhebungen entfallen) und einen gewissen "Abschreckungseffekt" gesteuert werden. Die sicheren Herkunftsstaaten werden im § 29a Asylgesetz, Anlage II, aufgeführt.
Die 3 nordafrikanischen Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien wurden im Mai 2016 vom Bundestag als sicher eingestuft; der Bundesrat hat der umstrittenen Einstufung jedoch nicht zugestimmt.
Am 18. Januar 2019 stimmte der Bundestag einem Gesetz zu, dass die Einstufung Georgiens und der drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als Sichere Herkunftsstaaten zum Ziel hat. Ob es der Bundesregierung in der Länderkammer wiederum an einer Mehrheit für ihr Gesetz fehlt, bleibt abzuwarten. Widerstand könnte von Ländern kommen, in denen die GRÜNEN an der Regierung beteiligt sind - mit Ausnahme Baden-Württembergs.
(2) Eine einheitliche, europaweite Liste Sicherer Herkunftsstaaten ist bisher nicht aufgestellt worden. Zwar schlägt die EU-Kommission eine gemeinsame EU-Liste vor, die jedoch wegen politischer Probleme immer wieder geändert und diskutiert wird. Auch hier wieder ein trauriger Beweis der Feststellung: Es gibt keine europäische Asylpolitik!
(3) Natürlich sind auch die EFTA-Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz sowie die in das EU-Gebiet eingebetteten Kleinstaaten wie Monaco de facto eine Art sichere Herkunftsstaaten, werden aber nicht als solche bezeichnet.
(4) Der Begriff Sicherer Herkunftsstaat darf nicht mit dem Begriff Sicherer Drittstaat verwechselt werden. Als Sichere Drittstaaten werden Länder bezeichnet, aus denen kommend eine Person in der Regel keinen Asylantrag in Deutschland stellen kann, da dieser Antrag bereits im Drittland hätte gestellt werden können/müssen. Sichere Drittstaaten sind gemäß § 26a Asylgesetz alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und die Schweiz.
Diese interne Webseite könnte Sie auch interessieren
• Asyl in Deutschland - Aktuelle Daten und Fakten