Asylanträge nach Herkunftsländern 2018
Die Tortengrafik zeigt die Asylantragszahlen für das Jahr 2018 mit nominalen und prozentualen Werten für die Hauptstaatsangehörigkeiten (vereinfachend quasi identisch mit dem Begriff Herkunftsländer). Die Gesamtzahl der Erstanträge betrug 161.931. Folgende Herkunftsländer waren am stärksten vertreten (Zahlen gerundet):
- Syrien mit 44.170 Erstanträgen gleich 27,3 Prozent
- Irak mit 16.330 Erstanträgen gleich 10,1 Prozent
- Iran mit 10.860 Erstanträgen gleich 6,7 Prozent.
Damit entfällt mehr als ein Drittel (44,1%) aller in 2018 gestellten Erstanträge auf die ersten drei Staatsangehörigkeiten.
Asylanträge nach Herkunftsländern 2015/2016
Das Schaubild zeigt die Asylantragszahlen für das Jahr 2016 (obere Tortengrafik) und für das Jahr 2015 (untere Tortengrafik), jeweils mit nominalen und prozentualen Werten. Die Farbgebung der Komponenten ist in beiden Grafiken identisch und ermöglicht so einen Vergleich auf einen Blick.
Folgende Herkunftsländer waren im Jahr 2016 am stärksten vertreten (Zahlen gerundet):
- Syrien mit 266.250 Erstanträgen - auch im Vorjahr mit 158.660 Erstanträgen auf Rang 1 (+68%).
- Afghanistan mit 127.010 Erstanträgen - im Vorjahr Rang 4 mit 31.380 Erstanträgen (+305%).
- Irak mit 96.120 Erstanträgen - im Vorjahr Rang 5 mit 29.780 Erstanträgen (+223%).
Im Jahr 2015 kam noch rund ein Viertel der Erstantragsteller (ca. 27% = 120.900 Personen) aus den sechs Nicht-EU-Balkanländern (Albanien: 53.800, Kosovo: 33.400, Serbien: 16.700, Mazedonien: 9.100, Bosnien & Herzegowina: 4.600, Montenegro: 3.200). Albanien und Kosovo belegten 2015 Rang 2 und 3 der Herkunftsländer. 2016 reduzierte sich die Prozentzahl der sogenannten Balkanmigration auf einen insgesamt niedrigen einstelligen Bereich, da ab September 2015 alle sechs Länder als sichere Herkunftsstaaten eingestuft waren.
Verteilung der Schutzsuchenden nach dem Königsteiner Schlüssel
Das Quotensystem EASY (Erstverteilung von Asylbegehrenden) orientiert sich am sogenannten "Königsteiner Schlüssel". Diese jährlich ermittelte Verteilungsquote legt unter anderem fest, welchen Anteil der Asylsuchenden jedes Bundesland aufnimmt. So soll eine gerechte Verteilung auf die Bundesländer sichergestellt werden.
Der "Königsteiner Schlüssel" richtet sich zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl eines Bundeslandes. Die Grafik zeigt die aktuellen Verteilungsquoten für 2018/2019 (gelb) und vergleicht diese mit dem Bevölkerungsanteil der Bundesländer an der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland.
Der Schlüssel wird von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) jährlich neu berechnet und verdankt seine Entstehung dem Königsteiner Staatsabkommen von 1949. Im Königsteiner Schlüssel ist festgelegt, wie die einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland an gemeinsamen Finanzierungen (ursprünglich in erster Linie im Bereich von Bildung und Forschung - daher die Zuständigkeit der GWK) zu beteiligen sind. Das Staatsabkommen hat durch die Aufnahme in das Grundgesetz verfassungsrechtliche Absicherung erfahren.
Ort des Treffens, auf dem das Abkommen unterzeichnet worden ist, war die hessische Stadt Königstein im Taunus, die Namensgeber für den Königsteiner Schlüssel ist.