Ablauf eines Asylverfahrens
Die Grafik zeigt die vereinfachte Darstellung eines beispielhaften Ablaufs des Asylverfahrens für einen volljährigen Antragsteller. Das Beispiel unterstellt einen geregelten Ablauf, wie er ab Mitte 2016 stattfindet. In Kurzform:
(1) Nach Grenzübertritt und dem Gesuch auf Asyl erfolgt eine Ersterfassung und Erstregistrierung. Der Asylbewerber erhält einen Ankunftsnachweis (AKN) in ausweisähnlicher Form mit eindeutigen Identitätsmerkmalen. Danach erfolgt die "Erstverteilung der Asylsuchenden" (EASY) auf die Bundesländer nach dem "Königsteiner Schlüssel" (siehe interne Webseite "Asylsuchende in Deutschland - Herkunftsstaaten und Verteilung").
(2) Nachdem der Asylsuchende seinen Asylantrag persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt hat, wird er zum Asylbewerber und erhält eine Aufenthaltsgestattung. Diese berechtigt bis zum Abschluss des Asylverfahrens, das heißt bis zur Entscheidung über den Asylantrag, in Deutschland zu leben und unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten.
(3) Das BAMF entscheidet im Asylverfahren über vier Schutzarten: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbot. Je nach Schutzart erhalten diese Personen eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Dauer von einem bis drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung bzw. dem Übergang in einen Daueraufenthalt.
(4) Personen mit Duldung: Personen, die sich nicht (mehr) im Asylverfahren befinden bzw. einen negativen Bescheid erhalten haben, aber bei denen die Abschiebung ausgesetzt wurde, erhalten von der Ausländerbehörde eine "Bescheinigung für die Aussetzung einer Abschiebung", die Duldung genannt wird.
Weiterführender externer Link
Wer zählt zu den Einwohnern Deutschlands?
Die Grafik beantwortet immer wieder gern gestellte Fragen: Werden Ausländer als "Einwohner" Deutschlands gezählt? Wenn ja, wie setzt sich die ausländische Bevölkerung in Deutschland zusammen? Der Schwerpunkt der Antworten liegt auf der Asyl-Thematik.
Einwohnerzahlen
Die Einwohnerzahl ist ein gebräuchlicher Begriff für Bevölkerungszahl. Unter Einwohnerzahl wird die gesamte Bevölkerungszahl einer Gebietseinheit - hier: Deutschland - verstanden.
Bevölkerung
Nach der in Deutschland verwendeten Abgrenzung zählen zur Bevölkerung alle Personen, die gemeldet sind (bzw. gemeldet sein sollten), und zwar am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung. Ausländer, die eine Wohnung in Deutschland bezogen haben, zählen zur Bevölkerung (Ausnahme: Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen).
Ausländische Bevölkerung
Unter den rechtlichen Begriff des Ausländers fallen alle in Deutschland lebenden Personen, die ausschließlich einen ausländischen Pass besitzen, also alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind (d. h. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen). Zu ihnen gehören auch die Staatenlosen und die Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.
Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen (sogenannte Doppelstaatler), gelten ebenso wie ihre Nachkommen nicht als Ausländer.
Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen unterliegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Bestimmungen des Ausländergesetzes. Sie werden somit auch statistisch nicht erfasst.
Sind alle Ausländer im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst?
Im Ausländerzentralregister sind alle Ausländer registriert, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und sich nicht nur vorübergehend (d.h. weniger als drei Monate – z.B. als Saisonarbeiter) in Deutschland aufhalten.
Als Ausländer gelten auch Personen, die einen sonstigen Bezug zur Bundesrepublik Deutschland haben, beispielsweise weil sie einen Asylantrag gestellt haben, also Asylbewerber sind.
Ausländer, die sich unregistriert, das heißt nicht legal, in Deutschland aufhalten, sind grundsätzlich nicht im AZR enthalten. Die Meldung der Daten an das AZR erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Bundespolizei, vor allem aber durch die jeweiligen Ausländerbehörden, die zumeist auf Kreisebene angesiedelt sind.
Wer ist Flüchtling, wer Asylant?
Ein Flüchtling ist eine Person, die fluchtartig ihr Heimatland (das Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt) verlässt, um in einem anderen Land Schutz bzw. Aufenthalt zu suchen. Umgangssprachlich werden in Deutschland Personen als Flüchtlinge bezeichnet, die ohne vorherige Inanspruchnahme formeller gesetzlicher Regelungen in das Land einreisen.
In der Regel wird von neu ins Land kommenden Flüchtlingen ein Antrag auf Asyl gestellt; sie werden damit Asylbewerber. Die Zahl der Flüchtlinge kann also in etwa mit der Zahl der volljährigen(!) Asylbewerber - plus deren Kinder, die als Faustformel etwa die Hälfte der Flüchtlinge ausmachen - gleichgesetzt werden. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass eine geordnete Registrierung und Erfassung erfolgt !
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