Haushalt der Europäischen Union 2019

SPOTLIGHT: Das Europaparlament hat am 27. November 2019 den EU-Haushalt für 2020 mit großer Mehrheit gebilligt. Der Haushalt wurde nach der Abstimmung vom Parlamentspräsidenten in Kraft gesetzt. Details zum Haushalt der Europäischen Union für das Jahr 2020 siehe die interne Webseite
•  EU-Haushalt 2020


EU-Haushalt 2019

Für den EU-Haushaltsplan für 2019 erzielten am 4. Dezember 2018 das Europäische Parlament und der Rat (Mitgliedstaaten der EU) in einem Vermittlungsgespräch eine Einigung über den EU-Haushalt 2019 in Höhe von 148,2 Milliarden Euro (Mittel für Zahlungen). Zur Besiegelung des erzielten Kompromisses müssen das Europäische Parlament und der Rat den Text noch förmlich annehmen.

Die Einigung beruht auf der Prämisse, dass das Vereinigte Königreich nach seinem Austritt aus der Europäischen Union am 30. März 2019 noch bis Ende 2020 denselben Beitrag wie ein Vollmitglied zum Unionshaushalt und zur Durchführung der EU-Haushaltspläne leisten wird.

Die Grafik zeigt den Haushalt 2019, aufgeschlüsselt in Ausgabenrubriken und mit Angaben zu deren Höhe in Prozent und in Euro. Insgesamt gibt es 5 Hauptrubriken:

  1. Intelligentes und integratives Wachstum
    Teilrubrik 1a: Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung
    Teilrubrik 1b: Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
  2. Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen
    Teilrubrik: Marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen
  3. Sicherheit und Unionsbürgerschaft
  4. Europa in der Welt
  5. Verwaltung

Daneben gibt es einen Bereich "Sonstige besondere Instrumente", in dem sich z.B. Ausgleichszahlungen verbergen.

Vorsicht Datenfalle
Je nach offizieller Quelle und deren Position/Intention erhalten Sie zwei unterschiedliche Zahlen für die Höhe des Haushalts. Am Beispiel des Haushalts 2016 verdeutlicht:
•  155,004 Milliarden Euro für die Mittel für Verpflichtungen (MfV)
•  143,885 Milliarden Euro für die Mittel für Zahlungen (MfZ)
Wir nehmen - ebenso wie die EU - die Zahlen für MfV zur Grundlage unserer Angaben. Näheres siehe Erläuterungen und Kommentar am Seitenende.


EU-Haushalt 2013 - Einnahmen und Ausgaben

EU-Haushalt 2013
z
um Vergleich 

Die Grafik zeigt die Einnahmen und Ausgaben des Haushalts 2013 der Europäischen Union. Das Balkendiagramm links oben stellt die Einnahmen der EU in Prozent dar und rechts oben wird das Gesamtvolumen näher erläutert. Das Torten-Diagramm schlüsselt die Ausgaben der EU auf.

Bitte beachten: Die Rubriken des Haushalts sowie Anordnung und Farbgebung sind mit der oberen Grafik des aktuellen Haushalts nicht mehr identisch. Das Europäische Parlament stimmte Ende 2013 der längerfristigen Finanzplanung der EU zu, dem sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014-2020. Mit diesem wurden die Bezeichnungen verschiedener Ausgabenbereiche geändert.

Diese interne Webseite vertieft diese Thematik
•  Mehrjähriger Finanzrahmen der EU


Kommentar und Erläuterungen

Im EU-Haushaltsplan werden unterschieden
 
  • Mittel für Verpflichtungen (für rechtliche Verpflichtungen bereitgestellte Mittel)
  • Mittel für Zahlungen (für im Laufe des Haushaltsjahres zu leistende Zahlungen)
Dabei gelten zwei verschiedene Ausgabenobergrenzen: eine Obergrenze pro Rubrik und eine (nicht nach Rubriken gegliederte) Gesamtobergrenze.
 
(1) Obergrenze pro Rubrik
 
Im Finanzrahmen sind die Mittel für Verpflichtungen nach großen Ausgabenkategorien (Rubriken und Teilrubriken) aufgeschlüsselt.  Für jede Rubrik und Teilrubrik gibt es eine bestimmte Ausgabenobergrenze. Der derzeitige Finanzrahmen (2014-2020) umfasst 6 Rubriken.
 
(2) Gesamtobergrenze
 
Die Gesamtobergrenze der Mittel für Verpflichtungen ergibt sich aus der Addition der Obergrenzen für die einzelnen Rubriken.
 
Für die Mittel für Zahlungen (tatsächlich zu zahlende Beträge) wird eine jährliche Obergrenze festgelegt. Sie basiert auf der Summe einer Reihe von Fälligkeitsplänen, die für die einzelnen Kategorien der Mittel für Verpflichtungen aufgestellt werden.
 
Die Obergrenze für Mittel für Zahlungen wird auch als Prozentsatz des geschätzten BNE der EU (auf Grundlage der Prognose für die Entwicklung des BNE) ausgedrückt. Jedes Jahr erfolgt einen Aktualisierung dieses Prozentsatzes auf der Grundlage der letzten verfügbaren BNE Schätzungen im Rahmen der technischen Anpassungen des Finanzrahmens der folgenden Jahre.  So lässt sich überprüfen, ob die geschätzten Gesamtausgaben (Zahlungen) der Union unterhalb der der Obergrenze liegen, die durch den Eigenmittelbeschluss festgelegt ist. Die Eigenmittelobergrenze wird ebenfalls ausgedrückt als Prozentsatz des BNE (1,04% in 2016).
 
Der EU Haushalt darf die Eigenmittelgrenze nicht überschreiten. Dies bedeutet, dass die Obergrenzen für Mittel für Zahlungen im Finanzrahmen stets niedriger sein müssen als die Eigenmittelobergrenze. Die Marge zwischen der Eigenmittelobergrenze und der Obergrenze für Mittel für Zahlungen erlaubt, sofern erforderlich, eine Anpassung des Finanzrahmens für "unvorhergesehene Ausgaben“.
 
In jedem Fall gilt die Eigenmittelobergrenze als Grenzwert, der nicht überschritten werden darf.