Zusammensetzung des Sicherheitsrats
Der Sicherheitsrat besteht aus 15 Mitgliedern: 5 ständige und 10 nichtständige Mitglieder.
Die 5 ständigen Mitglieder sind durch die Charta der Vereinten Nationen vorgegeben: China, Frankreich, Großbritannien, Russland und USA. Diese fünf Staaten verfügen als einzige über das sogenannte Veto-Recht.
Die 10 nichtständigen Mitglieder werden von der Generalversammlung (GV) für eine jeweils zweijährige Amtszeit (volle Kalenderjahre) nach einem aus der Zeit des Kalten Krieges stammenden Regionalschlüssel gewählt. Jedes Jahr wechseln fünf nichtständige Mitglieder.
Die Präsidentschaft im UN-Sicherheitsrat wechselt monatlich zwischen allen 15 Mitgliedern.
Struktur und Arbeitsweise des UN-Sicherheitsrates sind nicht mehr zeitgemäß und müssen dringend reformiert werden - dies ist die überwiegende Meinung sowohl in der akademischen als auch in der politischen Welt. Die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des UN-Sicherheitsrates wurde in der "Millenniumserklärung 2000" ebenso wie in der Abschlusserklärung des 60. UN-Weltgipfels 2005 der Staats- und Regierungschefs ausdrücklich unterstrichen.
Aufgaben und Befugnisse
Der Sicherheitsrat ist das ranghöchste Entscheidungsgremium der Vereinten Nationen - der "Weltpolizist" sui generis.
Der Sicherheitsrat ist gemäß Artikel 24 der UN-Charta für die internationale Sicherheit und den Weltfrieden verantwortlich:
"Um ein schnelles und wirksames Handeln der Vereinten Nationen zu gewährleisten, übertragen ihre Mitglieder dem Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und erkennen an, dass der Sicherheitsrat bei der Wahrnehmung der sich aus dieser Verantwortung ergebenden Pflichten in ihrem Namen handelt."
Nur der Sicherheitsrat (nicht die UN-Generalversammlung!) kann völkerrechtlich bindende Resolutionen verabschieden und Maßnahmen bis hin zum Einsatz militärischer Mittel beschließen.
Analyse
Die politischen Machtverhältnisse im Sicherheitsrat sind überholt, in Teilen undemokratisch und nicht mehr repräsentativ.
Überholt, weil
(1) die Zusammensetzung des UN-Sicherheitsrates nicht die Realitäten und die geopolitische Weltordnung von heute, sondern die Sieger-Verlierer-Situation am Ende des Zweiten Weltkriegs wiederspiegelt. Damit mangelt es ihm an Legitimität
(2) die Zusammensetzung des UN-Sicherheitsrates weder die Veränderungen in den Beiträgen der Mitgliedstaaten zu Frieden und Sicherheit, noch den zunehmenden Anteil aller Weltregionen an den internationalen Beziehungen adäquat reflektiert
Undemokratisch, weil
(1) die ständigen Mitglieder weder gewählt wurden, noch gewählt werden
(2) die ständigen Mitglieder durch ihr Veto-Recht ein "Macht-Monopol" besitzen, dass jedem einzelnen von ihnen erlaubt, alle ihnen nicht genehmen Beschlüsse zu verhindern
Nicht repräsentativ, weil
(1) die Zusammensetzung des Sicherheitsrates nicht die Tatsache reflektiert, dass sich die Mitgliedschaft der UN seit ihrer Gründung 1945 nahezu vervierfacht hat (50 : 193)
(2) große Weltregionen wie Afrika, Lateinamerika, Karibik und Asien (und damit nahezu zwei Drittel der Weltbevölkerung) nicht angemessen repräsentiert sind
Anmerkung: Eine Lösung wird dadurch erschwert, dass - während der Wunsch Deutschlands und Japans nach einem ständigen Sitz durch die Generalversammlung der UN weitgehende Unterstützung findet - die Erweiterung des Sicherheitsrates durch Staaten aus anderen Weltregionen in diesen selbst heftig umstritten ist. So gibt es weder in Afrika noch in Asien oder Südamerika Einigkeit darüber, welche Staaten diese Regionen ständig in dem Gremium vertreten sollen.
(3) große Länder wie Indien - mit weit über einer Milliarde Einwohnern als größte Demokratie der Welt - überhaupt nicht repräsentiert sind
(4) Europa zweifach überrepräsentiert ist: Zum einen durch den Sitz von zwei der fünf ständigen Mitglieder (Frankreich und Großbritannien), zum anderen durch den Sitz von drei der zehn nichtständigen Mitgliedern
Anmerkung: Letztere werden von der Generalversammlung nach einem noch aus den Zeiten des Kalten Krieges stammenden Regionalschlüssel gewählt (jeweils zwei "west"-europäische Länder und ein "ost"-europäisches Land). Damit stellt Europa mit insgesamt fünf Staaten ein Drittel der Mitglieder für den Sicherheitsrat, obwohl sein Anteil in der UN-Generalversammlung nur etwa 25% und an der Weltbevölkerung nur etwa 8% beträgt. Das Problem wird noch weiter verschärft durch die Tatsache, dass Russland in der in der UN gebräuchlichen Regionalgruppeneinteilung zu Europa gerechnet wird und sich dadurch ein noch stärkeres Übergewicht "Europas" ergibt.
Folgerungen
1. Grundlegende Reformen des UN-Sicherheitsrates sind notwendig, wenn das UN-System als Ganzes seine Autorität bewahren und stärken will.
2. Hierzu könnte vor allem eine Erweiterung des UN-Sicherheitsrates um neue ständige und nichtständige Mitglieder gehören.
3. Auch neue ständige Mitglieder müssten ein Veto-Recht erhalten, damit es nicht zu einer dreifachen unterschiedlichen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat kommt.
4. In diesem Zusammenhang ist eine Reform des Veto-Verfahrens wie auch der gesamten Arbeitsweise des Sicherheitsrates dringend geboten.
a. Beim Veto-Verfahren wäre in einem ersten (allerdings schwachen) Schritt die Offenlegung einer eingehenden Begründung des Vetos denkbar; im Weiteren könnte z.B. die Festschreibung eines doppelten Vetos (also durch mindestens zwei ständige Mitglieder) zu größerer Legitimität der Entscheidungen des Sicherheitsrates führen.
b. Zwischenlösungen, wie z.B. die Erhöhung der Anzahl der Sitze lediglich der nichtständigen Mitglieder, könnte große Weltregionen wie Afrika, Lateinamerika, Karibik und Asien für immer auf den Status nichtständiger Mitgliedschaft beschränken.
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