Endgültiges amtliches Wahlergebnis als Grafik
(1) links oben die Zweitstimmenanteile der Parteien in Prozent
(2) links unten die Zweitstimmendifferenz zu 2013 in Prozent
(3) rechts oben die Sitzverteilung im neuen 19. Deutschen Bundestag
(4) rechts unten die Gewinne und Verluste der Sitze gegenüber 2013
Weiterführender externer Link
Daten und Fakten
- Die Bundestagswahl fand am 24. September 2017 statt
- Die Wahlbeteiligung lag bei 76,2% und damit um 4,6% höher als 2013
- Der 19. Deutsche Bundestag hat 709 Sitze und ist damit der größte Bundestag aller Zeiten - und eines der größten Parlamente der Welt(!)
- Von den 709 Sitzen sind 111 Überhang- und Ausgleichsmandate (siehe Erläuterung weiter unten)
- Die einfache Mehrheit beträgt 355 Sitze
- Die konstituierende Sitzung des 19. Deutschen Bundestages findet am 24. Oktober 2017 statt
Amtliches Endergebnis
Parteien
|
2017
Zweitstimmen in Prozent |
2013
Zweitstimmen in Prozent |
2017
(709 Sitze insgesamt) |
2013
(631 Sitze insgesamt) |
CDU
|
26,8
|
34,1
|
200 |
255
|
CSU
|
6,2
|
7,4
|
46 |
56
|
CDU/CSU
|
33,0
|
41,5
|
246 |
311
|
SPD
|
20,5
|
25,7
|
153 |
193
|
LINKE
|
9,2
|
8,6
|
69 |
64
|
GRÜNE
|
8,9
|
8,4
|
67 |
63
|
FDP
|
10,7
|
4,8
|
80 |
---
|
AfD
|
12,6
|
4,7
|
92* |
---
|
Sonstige
|
5,0
|
6,2
|
--- | --- |
* 2 der ursprünglich 94 für die AfD gewählten Mitglieder sind inzwischen fraktionslos
Erläuterung
Überhang- und Ausgleichsmandate
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei bei einer personalisierten Verhältniswahl durch Direktwahl in den Wahlkreisen mehr Mandate erringt, als ihr gemäß dem Ergebnis der Verhältniswahl zustehen würden. Auf Deutschland bezogen bedeutet dies, dass Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate durch Erststimmen in einem Bundesland erringt als ihr gemäß dem Zweitstimmenergebnis in diesem Bundesland zustehen würde.
Um zu klären, ob Überhangmandate in einem personalisierten Verhältniswahlrecht verfassungsgemäß sind, wurden mehrere Wahlprüfungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Dieses hat die bisherige Vergabe der Überhangmandate wegen des Phänomens des negativen Stimmgewichts für teilweise verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde zur Neuregelung eine Frist bis Juni 2011 eingeräumt, so dass zur Bundestagswahl 2009 noch einmal die alte Regelung toleriert wurde.
Eine 2011 von der Koalition beschlossene Neufassung des Bundeswahlgesetzes wurde vom Bundesverfassungsgericht Mitte 2012 erneut für verfassungswidrig erklärt. Alle Bundestagsparteien mit Ausnahme der Linken einigten sich daraufhin im Oktober 2012 auf die Einführung von Ausgleichsmandaten. Die Reform wurde Anfang 2013 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und durch Anpassung des Bundeswahlgesetzes umgesetzt.
Die neue Regelung sieht vor, dass Überhangmandate vollständig durch sogenannte Ausgleichsmandate kompensiert werden müssen. Auch aus anderen Gründen (z.B. Rundungsfehler) entstehende Abweichungen von der Zweitstimmenverteilung (sogenannter Verzerrungsüberhang) werden durch Ausgleichsmandate kompensiert.
Durch die Ausgleichsmandate kann es allerdings zu einer erheblichen Vergrößerung des Bundestags über die gesetzliche Mindestzahl von 598 Mitgliedern hinaus kommen. Experten halten für die Zukunft eine Größe des Bundestags von bis zu 800 Abgeordneten für nicht unrealistisch.
Für die Bundestagswahl 2013 ergaben sich 4 Überhangmandate und 29 Ausgleichsmandate; der 18. Deutsche Bundestag hatte somit 631 Sitze. Der 2017 gewählte 19. Deutsche Bundestag hat mit 111 Überhang- und Ausgleichsmandaten insgesamt 709 Sitze.