Endgültiges amtliches Wahlergebnis als Grafik
(1) links oben die Zweitstimmenanteile der Parteien in Prozent
(2) links unten die Zweitstimmendifferenz zu 2017 in Prozent
(3) rechts oben die Sitzverteilung im neuen 20. Deutschen Bundestag
(4) rechts unten die Gewinne und Verluste der Sitze gegenüber 2017
Weiterführender externer Link
Daten und Fakten
- Die Bundestagswahl fand am 26. September 2021 statt
- Die Wahlbeteiligung lag bei 76,6% und damit um 0,4% höher als 2017
- Der 20. Deutsche Bundestag hat 736 Sitze und ist damit der größte Bundestag aller Zeiten - und eines der größten Parlamente der Welt (!)
- Von den 736 Sitzen sind 138 Überhang- und Ausgleichsmandate (siehe Erläuterung weiter unten)
- Die einfache Mehrheit beträgt 369 Sitze
- Die konstituierende Sitzung des 20. Deutschen Bundestages findet spätestens am 26. Oktober 2021 statt
Endgültiges amtliches Ergebnis
Parteien
|
2021
Zweitstimmen in Prozent |
2017
Zweitstimmen in Prozent |
2021
(736 Sitze insgesamt) |
2017
(709 Sitze insgesamt) |
CDU
|
18,9
|
26,8
|
152 |
200
|
CSU
|
5,2
|
6,2
|
45 |
46
|
CDU/CSU
|
24,1
|
33,0
|
197 |
246
|
SPD
|
25,7
|
20,5
|
206 |
153
|
LINKE*
|
4,9
|
9,2
|
39 |
69
|
GRÜNE
|
14,8
|
8,9
|
118 |
67
|
FDP
|
11,5
|
10,7
|
92 |
80
|
AfD
|
10,3
|
12,6
|
83 |
94
|
Sonstige
|
8,6
|
5,0
|
--- | --- |
SSW**
|
0,1
|
---
|
1 | --- |
* Die Linke hat bei der Bundestagswahl 2021 nur 4,9 Prozent geholt, ist also an der 5-Prozent-Hürde gescheitert. Trotzdem wird die Partei mit 39 Sitzen im neuen Bundestag vertreten sein. Der Grund ist die Grundmandatsklausel: Erreicht eine Partei drei oder mehr Direktmandate, erfolgt eine Mandatsvergabe nach Zweitstimmenergebnis, auch wenn dieses unter fünf Prozent liegt.
** Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) nimmt als Partei nationaler Minderheiten an der Sitzverteilung zum 20. Deutschen Bundestag teil (2017: keine Teilnahme). Nach dem Bundeswahlgesetz findet die 5-Prozent-Klausel damit auf den SSW keine Anwendung.
Hintergrundinformation
Der Bundestag besteht gemäß § 1 Absatz 1 Bundeswahlgesetz vorbehaltlich der sich aus dem Berechnungsverfahren nach § 6 Bundeswahlgesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten. Der neu gewählte Bundestag wird aus 736 Abgeordneten bestehen (2017: 709 Abgeordnete), und damit um 138 Sitze erhöht. Der Grund sind Überhang- und Ausgleichsmandate.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei bei einer personalisierten Verhältniswahl durch Direktwahl in den Wahlkreisen mehr Mandate erringt, als ihr gemäß dem Ergebnis der Verhältniswahl zustehen würden. Auf Deutschland bezogen bedeutet dies, dass Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate durch Erststimmen in einem Bundesland erringt als ihr gemäß dem Zweitstimmenergebnis in diesem Bundesland zustehen würde.
Um zu klären, ob Überhangmandate in einem personalisierten Verhältniswahlrecht verfassungsgemäß sind, wurden mehrere Wahlprüfungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Dieses hat die bisherige Vergabe der Überhangmandate wegen des Phänomens des negativen Stimmgewichts für teilweise verfassungswidrig erklärt.
Alle Bundestagsparteien mit Ausnahme der Linken einigten sich auf die Einführung von Ausgleichsmandaten. Die Regelung sieht vor, dass Überhangmandate vollständig durch sogenannte Ausgleichsmandate kompensiert werden müssen. Auch aus anderen Gründen (z.B. Rundungsfehler) entstehende Abweichungen von der Zweitstimmenverteilung (sogenannter Verzerrungsüberhang) werden durch Ausgleichsmandate kompensiert. Durch die Ausgleichsmandate kann es allerdings zu einer erheblichen Vergrößerung des Bundestags über die gesetzliche Mindestzahl von 598 Mitgliedern hinaus kommen.