Der Zwei-plus-Vier-Vertrag

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag - die Kernaussagen

Vertrag über die abschließende
Regelung in bezug auf Deutschland

Beteiligt waren die beiden deutschen Staaten Bundesrepublik Deutschland und DDR und die vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges USA, Sowjetunion (damals noch existent), Frankreich und Großbritannien. Daher der gängige Begriff "2-plus-4"-Vertrag. Ein siebter Beteiligter war Polen, wann immer es um die deutsche Ostgrenze ging.

Der historische Prozess der (Wieder-) Vereinigung Deutschlands in Frieden und Freiheit stellte alle Beteiligten vor große Aufgaben und Herausforderungen.


Der "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" (so die offizielle Bezeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags) stellt völkerrechtlich keinen Friedensvertrag dar, sondern nur eine verbindliche Verständigung über die äußeren Aspekte der deutschen Vereinigung. De facto wurden aber mit seiner Unterzeichnung am 12. September 1990 die Denkschemata des Zweiten Weltkrieges - und letztlich auch die des "Kalten Krieges" - beendet.

Der Vertrag legt dem vereinigten Deutschland besondere Pflichten und Beschränkungen auf. Neben den bereits in vielen anderen völkerrechtlichen Verträgen und Abkommen immer wieder bestätigten Selbstverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland (z.B. keine ABC-Waffen) sind im 2-plus-4-Vertrag zum einen die personelle Höchststärken der deutschen Streitkräfte verbindlich festgelegt, zum anderen die von der damaligen Sowjetunion geforderten Beschränkungen in bezug auf Ostdeutschland (z.B. keine permanente Stationierung von ausländischen Streitkräften oder Atomwaffen auf ostdeutschem Boden) festgeschrieben.

Kritiker des Vertrags sehen in diesen Beschränkungen im Ergebnis "zwei Zonen ungleicher Sicherheit" auf deutschem Boden und bezweifeln angesichts dieser Vorgaben des Vertrags, dass man von "voller Souveränität" des vereinten Deutschlands sprechen kann.

Realistischerweise muss anerkannt werden, dass ohne diese Vorgaben und ohne die endgültige Festlegung der deutschen Ostgrenze zu Polen und zur damaligen Tschechoslowakei keine Vereinigung der beiden deutschen Staaten möglich gewesen wäre.

Im Jahr 2012 wurde der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 "Welt-Dokumentenerbe", als er zusammen mit Dokumenten zur Berliner Mauer in das UNESCO Weltdokumenten-Register „Memory of the World“ aufgenommen wurde.

Weiterführender externer Link

  • Zwei-plus-Vier-Vertrag
    ("Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag)". Textversion des Vertrags als PDF-Datei in Deutsch. Quelle: Politisches Archiv des Auswärtigen Amts)