SPOTLIGHT: Das Europaparlament hat am 27. November 2019 den EU-Haushalt für 2020 mit großer Mehrheit gebilligt. Die Abgeordneten hatten sich zuvor mit den Regierungen der Mitgliedstaaten auf einen Kompromiss geeinigt. Der Haushalt wurde nach der Abstimmung vom Parlamentspräsidenten in Kraft gesetzt.
EU-Haushalt 2020
Die Grafik zeigt den Haushalt für 2020, aufgeschlüsselt nach Ausgabenrubriken mit Angaben zu der Höhe der Auszahlungen in Euro und in Prozent. Der EU-Haushalt 2020 sieht Auszahlungen von rund 153,6 Milliarden Euro vor, ein Plus von 3,4 Prozent im Vergleich zu 2019.
Der Haushalt wird auch immer in einer zweiten Version verabschiedet, den sogenannten Mittelbindungen für längerfristige Projekte. Für diese Verpflichtungen stehen 2020 rund 168,7 Milliarden Euro zur Verfügung, ein Plus von 1,5 Prozent gegenüber 2019 (siehe Erläuterungen und Beispiele weiter unten).
Insgesamt gibt es 5 Haupt- und 2 Teilrubriken:
- Intelligentes und integratives Wachstum
1a: Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung
1b: Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt - Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen
- Sicherheit und Unionsbürgerschaft
- Europa in der Welt
- Verwaltung
Daneben gibt es den Bereich "Besondere Instrumente", in dem sich z.B. Ausgleichszahlungen verbergen und der auch für Notfälle genutzt werden kann. Alle vereinbarten Zahlen beruhen auf der Annahme, dass sich das Vereinigte Königreich noch in vollem Ausmaß an der Finanzierung und der Ausführung des EU-Haushalts für 2020 beteiligt.
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• Haushalt der Europäischen Union 2019
Weiterführende externe Links
- EU-Kommission - Haushaltsplan
(Webpräsenz der Generaldirektion Haushalt der Europäischen Kommission - in Deutsch) - EU-Parlament - Haushaltsbefugnis
(Einstiegseite des Europäischen Parlaments zum Thema Haushalt - in Deutsch)
1. Zahlungen und Verpflichtungen
Auf der Ausgabenseite unterscheidet der EU-Haushaltsplan zwischen Mitteln für Zahlungen (MfZ) und Mitteln für Verpflichtungen (MfV). Die Tabelle zeigt den EU-Haushalt für 2020, unterteilt nach Rubriken und deren Mittelzuweisung in Millionen Euro
Rubriken | Mittel für Zahlungen |
Mittel für Verpflichtungen |
|
1.a. | Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung | 22.308 | 25.284 |
1.b. | Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt | 50.045 | 58.645 |
2. | Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen | 57.904 | 59.907 |
3. | Sicherheit und Unionsbürgerschaft | 3.685 | 3.729 |
4. | Europa in der Welt | 8.929 | 10.261 |
5. | Verwaltung | 10.275 | 10.272 |
Besondere Instrumente | 418 | 587 | |
Gesamt | 153.566 | 168.688 |
2. Hintergrundinformation
Zahlungen beziehen sich auf das, was im Jahr des Haushalts, hier also 2020, konkret ausgegeben werden soll. Verpflichtungen hingegen sind der gesamte Betrag, der über mehrere Jahre für ein bestimmtes Projekt oder Programm ausgegeben werden kann.
Beispiele
a. Für gewöhnlich unterscheiden sich die Beträge von Verpflichtungen und Zahlungen bei mehrjährigen Projekten wie etwa dem Bau einer Brücke. In einem solchen Fall würden die Mittel für Verpflichtungen in einem bestimmten Jahr festgelegt, während die Mittel für Zahlungen in mehrere kleinere Beträge aufgeteilt und über mehrere Jahre ausgezahlt würden.
b. Bei Ausgaben, die im gleichen Jahr zu tätigen sind, beispielsweise Direktbeihilfen für Landwirte, sind Verpflichtungen und Zahlungen identisch.
Vorsicht Datenfalle
Je nach Quelle und deren Position/Intention (so "viel" bzw. so "wenig" kostet uns die EU) erhalten Sie zwei unterschiedliche Zahlenangaben für die Höhe des EU-Haushalts. Am Beispiel des Haushalts 2020 verdeutlicht: 153,6 Milliarden Euro für die Mittel für Zahlungen oder 168,7 Milliarden Euro für die Mittel für Verpflichtungen.
3. "Übersetzung" der Rubriken
Versucht man, die sehr sperrigen Begriffe der Rubriken (gleich Kategorien) in allgemein verständliche Bezeichnungen in Anlehnung an die üblichen Politikbereiche zu übersetzen, könnte sich folgendes Bild ergeben:
Politikbereiche | Offizielle Rubriken |
Forschung und Technologie | Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung |
Strukturpolitik | Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt |
Agrarpolitik | Nachhaltiges Wachstum; natürliche Ressourcen |
Innenpolitik | Sicherheit und Unionsbürgerschaft |
Außenpolitik | Europa in der Welt |
Aber Vorsicht, dieses Unterfangen ist sehr rudimentär! Beim Thema "Europa in der Welt" träfe die Übersetzung am ehesten zu, denkt man z.B. an den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD). Andere Themen verbergen sich dezent in den unterschiedlichsten Kategorien. Das IN-Thema Umwelt- und Klimapolitik zum Beispiel versteckt sich in der Rubrik "Nachhaltiges Wachstum" (mit weniger als einem Prozent des EU-Haushalts) und kann nur durch das Hinzuzählen diverser anderer Aktivitäten (z.B. Forschung) aus anderen Rubriken stark gerechnet werden (auf angeblich etwa zwanzig Prozent des EU-Haushalts).
4. Obergrenzen - die jährlichen Höchstbeträge
Im Mittelfristigen Finanzrahmen (MFR) sind die jährlichen Höchstbeträge (Obergrenzen) für die EU-Ausgaben insgesamt und für die Hauptausgabenkategorien (Rubriken) von 2014 bis 2020 festgelegt. Es gibt zwei Arten von Ausgabenobergrenzen:
(1) Obergrenze pro Rubrik
Eine jährliche Obergrenze für jede einzelne Rubrik, ausgedrückt in „Mitteln für Verpflichtungen“ (rechtlich bindende Zusagen über Ausgaben, die nicht unbedingt im selben Jahr erfolgen müssen, sondern sich auch über mehrere Haushaltsjahre erstrecken können)
(2) Jährliche Gesamtobergrenze
- Für die Mittel für Verpflichtungen ergibt sich die Gesamtobergrenze aus der Addition der Obergrenzen für die einzelnen Rubriken.
- Für die Mittel für Zahlungen - also Beträge, deren Auszahlung in einem bestimmten Jahr tatsächlich genehmigt wird - entsprechen die veranschlagten Beträge der Summe der für die einzelnen Kategorien vorgesehenen Zahlungen. Die jährlichen Mittel für Zahlungen müssen durch jährliche Gesamteinnahmen in derselben Höhe gedeckt sein.
Die Gesamtobergrenze wird auch als Prozentsatz des geschätzten Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU ausgedrückt. Dieser Prozentsatz wird jedes Jahr auf der Grundlage der aktuellen BNE-Prognosen aktualisiert. Auf diese Weise wird überprüft, ob die geschätzten Gesamtausgaben der EU mit den Höchstbetrag an Eigenmitteln vereinbar sind, den die EU während eines Jahres erheben darf (nämlich 1,2 % ihres Bruttonationaleinkommens). Die Differenz zwischen den veranschlagten Haushaltsmitteln und der jährlichen Obergrenze für Zahlungen bzw. Verpflichtungen in den einzelnen Rubriken schafft Spielraum für unvorhergesehenen Mittelbedarf und Notfälle.
Für das Haushaltsjahr 2020 betragen die endgültigen Mittel für Verpflichtungen (168,7 Milliarden Euro) 0,99 Prozent des BNE-28 und für Zahlungen (153,6 Milliarden Euro) 0,90 Prozent des BNE-28.
EU-Haushalt 2013
zum Vergleich
Die Grafik zeigt die Einnahmen und Ausgaben des Haushalts 2013 der Europäischen Union. Das Balkendiagramm links oben stellt die Einnahmen der EU in Prozent dar und rechts oben wird das Gesamtvolumen näher erläutert. Das Torten-Diagramm schlüsselt die Ausgaben der EU auf.
Bitte beachten: Die Rubriken des Haushalts sowie Anordnung und Farbgebung sind mit der oberen Grafik des aktuellen Haushalts nicht mehr identisch. Das Europäische Parlament stimmte Ende 2013 der längerfristigen Finanzplanung der EU zu, dem sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014-2020. Mit diesem wurden die Bezeichnungen verschiedener Ausgabenbereiche geändert.
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• Mehrjähriger Finanzrahmen der EU