Auftrag und Ziele des Verfassungskonvents
(offizielle Bezeichnung: Europäischer Konvent)
Vorbemerkung: Diese Webseite bleibt bewusst weiterhin im Angebot, da der Verfassungskonvent 2002-2003 grundlegenden und bleibende Fragen über die Zukunft der Europäischen Union und Europa als Ganzes aufgeworfen hat, die mit dem Vertrag von Lissabon nur unzureichend bis gar nicht beantwortet wurden. Wer sich über die Finalität der EU Gedanken macht, dem sind die Überlegungen des Konvents wärmstens empfohlen. Es lohnt sich...
Weiterführender externer Link
- Europäischer Konvent
(Der Konvent hat seine Arbeit im Juli 2003 abgeschlossen. Seine Webpräsenz kann mit nach wie vor besucht werden, mit vielen guten gültigen Links, in Deutsch)
Worum ging es?
Seit mehr als einem halben Jahrhundert leben die Länder der Europäischen Union (EU) in Frieden. Sie haben dieselben Ziele: Demokratie, Stabilität und Wachstum
Die Bürger der Union können sich frei bewegen, die Rechtsstaatlichkeit ist verbürgt. Die EU ist eine der drei wohlhabendsten Regionen der Welt, die Handelsbeziehungen unterliegen keinen Grenzschranken mehr, der Euro ist Wirklichkeit.
Neue Herausforderungen verlangen von der Union, dass sie ihre Rolle überdenkt, ihre Funktionsweise verbessert und neue Wege des Fortschritts und der Demokratie findet.
Welches Europa?
In einer von Globalisierung und von Zersplitterung zugleich geprägten Welt muss sich Europa seiner Verantwortung hinsichtlich der Gestaltung dieser Globalisierung, das heißt deren Organisation und Funktionsweise, stellen.
Die Rolle der EU muss die einer Macht sein, die sich Gewalt, Terror und Fanatismus entgegenstellt, die sich des Unrechts in der Welt bewusst ist und die entsprechend handelt.
Indem sie die internationale Zusammenarbeit fördert, will die EU Union die Verhältnisse in der Welt so ändern, dass diese allen zum Vorteil gereichen.
Europa will der Globalisierung einen ethischen Rahmen geben, der sich auf Solidarität und nachhaltige Entwicklung gründet.
Dieser Anspruch kann in weltweitem Maßstab nur bewältigt werden, wenn Europa sich Mechanismen gibt, die es ihm gestatten, in seiner Antwort auf diese Herausforderungen gegenüber der Welt mit einer Stimme zu sprechen.
Welche Mechanismen?
Genau diese Mechanismen sollten vom Konvent ermittelt und vorgeschlagen werden. Dabei stehen die Bürger und ihre politischen Vertreter vor einem - zumindest scheinbares - Dilemma: einerseits das Verlangen nach einem einfachen und klaren Europa, das die Kompetenzen aller respektiert, andererseits ein Europa, das aber in immer mehr Bereichen tätig wird, tätig werden soll und tätig werden muss. Vom Konvent wurde verlangt, dass er neue Antworten gibt und neue Logiken entwirft.
Welche Europäische Union?
Fünfzig Jahre nach ihrer Gründung befand sich die Union an einem Scheideweg, einem entscheidenden Moment ihrer Geschichte. Die Einigung Europas war nahe. Die Union schickte sich an, sich um mehr als zehn neue, vor allem mittel- und osteuropäische Mitgliedstaaten zu erweitern.
So wird eine der dunkelsten Seiten der Geschichte unseres Kontinents endgültig umgeschlagen. Europa wird endlich in Frieden zu einem Ganzen, dessen Glieder gemeinsam teilhaben an bestimmten Werten, Zielvorstellungen, Projekten, Regeln und Institutionen.
Natürlich aber verlangt diese Mutation hin zu einem Europa mit nahezu 30 Mitgliedstaaten ein anderes Handlungskonzept als das, welches vor fünfzig Jahren verfolgt wurde, als sechs Länder den Prozess der Europäischen Union in Gang brachten.
Welches Konzept?
Europa ist im Wandel begriffen, folglich müssen sich auch die Funktionsweise, die Regeln und sogar die Rolle der Europäischen Union wandeln. Auf diese Fähigkeit zum Wandel gründet sich das europäische Aufbauwerk seit mehr als fünfzig Jahren, und es ist heute Aufgabe des Europäischen Konvents, eine Anpassung und Neugestaltung des institutionellen und politischen Rahmens Europas vorzuschlagen.
Zu diesem Zweck musste er im Konsens klare Antworten auf bestimmte Grundfragen geben. Einige von ihnen lauteten wie folgt:
- Wie sollen die Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden?
- Wie können die jeweiligen Aufgaben der europäischen Institutionen besser festgelegt werden?
- Wie können Kohärenz und Effizienz des außenpolitischen Handelns der Union sichergestellt werden?
- Wie kann die Legitimität der Union gestärkt werden?
Nach Abschluss seiner Arbeiten hat der Konvent im Juni 2003 seine Vorschläge dem Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs der 15 Mitgliedstaaten) vorgelegt. Der Verfassungsentwurf wurde die Grundlage für die Beratungen der Regierungskonferenz (siehe Kasten), die im Herbst 2003 stattfand - und in einem Desaster endete: der Europäische Rat konnte sich - insbesondere wegen der Uneinigkeit bezüglich der künftigen Stimmengewichtung - auf keine Verfassung einigen.
Stichwort Regierungskonferenzen
Regierungskonferenzen (RK) sind Verhandlungen der Mitgliedstaaten mit dem Ziel einer Änderung oder Ergänzung der Verträge. Solche Verhandlungen haben besondere Bedeutung für die europäische Integration, denn Änderungen der institutionellen und rechtlichen Struktur, die Zuweisung neuer Kompetenzen oder die Schaffung neuer Verträge sind stets aus Regierungskonferenzen hervorgegangen (z.B. die Einheitliche Europäische Akte (EEA -1986) und der Vertrag über die Europäische Union (Maastricht - 1992). |
Zusammensetzung des Konvents
Vorsitzender: Valéry Giscard d'Estaing.
Stellvertretende Vorsitzende: Giuliano Amato und Jean Luc Dehaene.
Neben dem Vorsitzenden und seinen beiden Stellvertretern umfasst der Konvent folgende Mitglieder (jedes Mitglied hat einen Stellvertreter):
15 Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (1 pro Mitgliedstaat)
13 Vertreter der Regierungen der beitrittswilligen Länder (1 pro Bewerberland)
30 Vertreter der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten (2 pro Mitgliedstaat)
26 Vertreter der nationalen Parlamente der beitrittswilligen Länder (2 pro Bewerberland)
16 Vertreter aus den Reihen der Mitglieder des Europäischen Parlaments
2 Vertreter der Europäischen Kommission.
Beobachter:
- Wirtschafts- und Sozialausschuss (drei Vertreter)
- Ausschuss der Regionen (sechs Vertreter)
- die Sozialpartner (drei Vertreter)
- der europäische Bürgerbeauftragte.
Nach der Erklärung von Laeken (Dezember 2001 unter belgischem Ratsvorsitz) wurden die Bewerberländer in vollem Umfang an den Beratungen beteiligt, ohne freilich einen Konsens, der sich zwischen den Mitgliedstaaten abzeichnete, verhindern zu können.
Am 10. Juli 2003 legte der Konvent den endgültigen Entwurf der Europäischen Verfassung vor.