Organe und Strukturen der EU

SPOTLIGHT: Im Juni 2024 wurden insgesamt 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) gewählt, 15 mehr als bei der letzten Wahl 2019. In der Regel wird die Zahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments vor jeder Wahl festgelegt. Die Gesamtzahl darf 750 plus den Präsidenten nicht überschreiten. Die Mindestzahl der MdEP aus einem Land beträgt sechs (z.B. Malta) und die Höchstzahl 96 (Deutschland).


Organe und Strukturen der EU

Das Beziehungsgeflecht der Institutionen
(vereinfachtes Schema)

Die Grafik zeigt die aktuellen Organe und Strukturen der Europäischen Union, die mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 etabliert wurden.

Die EU verfügt über sieben Organe (gelbe Kästen)

1. Europäischer Rat
2. Rat der Europäischen Union ("Ministerrat")
3. Europäische Kommission
4. Europäisches Parlament
5. Europäische Zentralbank
6. Gerichtshof der Europäischen Union
7. Europäischer Rechnungshof

Die weiß unterlegten Kästen zeigen die neuen Funktionen und Verantwortlichkeiten von oben nach unten wie folgt

•  Präsident des Europäischen Rates
•  Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
•  Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)


Organe und Strukturen der EU (komplexes Schema)

Das Beziehungsgeflecht der Institutionen (EU27)
(komplexes Schema)

Die Grafik zeigt im gleichen Aufbau und in der gleichen Farbgebung wie oben die aktuellen Organe und Strukturen der EU, jedoch sind hier die Kästen mit zusätzlichen erläuternden Texten versehen. Seit dem Austritt Großbritanniens am 31. Januar 2020  besteht die Kommission nur noch aus 27 Mitgliedern. Das Parlament bestand bis 2024 nur noch aus 705 Mitgliedern inklusive Präsident (vorher 751 Mitglieder). Mit der Europawahl 2024 wurde die Zahl der Abgeordneten auf 720 erhöht. Erläuterungen der Reduzierungen siehe weiter unten.

Bitte beachten

  • Der Europäische Rat ist seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags ein Organ der EU und damit in die Struktur der Union unmittelbar eingebunden.
  • Die Europäische Union wurde mit dem Lissabon-Vertrag eine eigenständige und einheitliche Rechtspersönlichkeit (vormals nur die Europäischen Gemeinschaften).
  • Der Gerichtshof firmiert dementsprechend unter der Bezeichnung "Gerichtshof der Europäischen Union" (vormals: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften).

Hinweis: Durch das Netz und den Blätterwald schwirren zum Teil die eigenwilligsten Bezeichnungen. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass alle von uns verwendeten - und zugegebenermaßen zum Teil recht sperrigen Begriffe - die korrekten Bezeichnungen der Organe und Institutionen so wiedergeben, wie sie in den Verträgen festgeschrieben wurden.


Erläuterung
Europäisches Parlament - Zahl der Abgeordneten (EU27)

Seit dem 1. Juli 2014 hatte das Europäische Parlament 751 Abgeordnete, wie im Vertrag von Lissabon festgelegt. Auf der Grundlage eines Beschlusses des Europäischen Rates wurde die Anzahl der Abgeordneten aus jedem Mitgliedstaat festgelegt, die für die Wahlperiode 2019-2024 in das Europäische Parlament gewählt werden. Solange das Vereinigte Königreich EU-Mitglied war, blieb diese Zusammensetzung (751 Abgeordnete) bestehen.

Mit dem Austritt Großbritanniens am 31. Januar 2020 sank die Zahl der EU-Mitgliedstaaten von 28 auf 27 (EU27) und damit auch die Zahl der Mitglieder der Europäischen Kommission von 28 auf 27. Für das Europäische Parlament wurde am 1. Februar 2020 die neue Regelung (705 Abgeordnete) eingeführt. Mit dem Ausscheiden der 73 britischen Abgeordneten verringerte sich die Anzahl der Sitze im Europäischen Parlament rein rechnerisch auf 678. Allerdings wurden von den 73 Sitzen, die mit dem Ausscheiden der britischen Abgeordneten frei wurden, 27 Sitze auf andere Nationen neu verteilt, um dem Grundsatz der degressiven Proportionalität stärker Rechnung zu tragen.

Realiter verringerte sich die Zahl der Sitze also um 46 von 751 auf 705 (jeweils inklusive Präsident). Die Verkleinerung sollte für den Fall künftiger Erweiterungen der Union Raum für zusätzliche Abgeordnete schaffen. Im Juni 2024 wurden insgesamt 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) gewählt, 15 mehr als bei der letzten Wahl 2019. Die Mindestzahl der MdEP aus einem Land beträgt sechs (z.B. Malta) und die Höchstzahl 96 (Deutschland).

Mit der neuen Regelung soll sichergestellt werden, dass die Sitze den Mitgliedstaaten „in objektiver, fairer, dauerhafter und transparenter Weise“ zugeteilt werden. Im Einklang mit dem Vertrag über die Europäische Union entspricht die neue Sitzverteilung dem Grundsatz der „degressiven Proportionalität“, nach dem größere Mitgliedstaaten im Verhältnis zur ihrer Bevölkerungszahl weniger Sitze als kleinere Mitgliedstaaten haben; ein Abgeordneter aus einem der größeren Mitgliedstaaten vertritt also jeweils eine größere Zahl von Bürgerinnen und Bürgern als ein Abgeordneter aus einem der kleineren Mitgliedstaaten.


Organe und Strukturen der EU vor dem Lissabon-Vertrag

Zum Vergleich - so funktionierte die EU vor Lissabon

Die Grafik zeigt die Organe und Strukturen der EU vor dem Lissabon-Vertrag zum Vergleich. Deutlich wird unter anderem, dass der Europäische Rat kein integrierter Teil der EU war, so dass es damals nur 6 Organe gab.

Zudem gab es weder einen dauerhaft etablierten Präsidenten des Europäischen Rates (die Funktion wurde im halbjährlichen Wechsel von dem jeweils als Vorsitz agierenden Mitgliedstaat übernommen) noch einen Europäischen Auswärtigen Dienst.

Tipp: Wir haben die Veränderungen der Strukturen, Funktionen und Verantwortlichkeiten, die sich mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags 2009 ergeben haben, auf einer eigenen Webseite textlich und grafisch besonders verdeutlicht.

Siehe die interne Webseite
•  Vertrag von Lissabon - die Neuausrichtung


Kommentar

Der "Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft" - so der exakte Titel - wurde am 13. Dezember 2007 in Lissabon von den Vertretern der damals 27 Mitgliedstaaten unterzeichnet .

In 26 Mitgliedstaaten der EU konnte der Lissabon-Vertrag durch die nationalen Parlamente/Regierungen ratifiziert werden. In Irland war auf Grund der dortigen Verfassung eine Volksabstimmung vorgeschrieben. Nach einem ersten Nein der Iren war der Termin 1. Januar 2009 - der bewusst deutlich vor die Wahl des Europäischen Parlaments im Sommer 2009 gelegt wurde - nicht mehr zu halten. Nach einer zweiten Volksabstimmung ergab sich auch inIrland eine Zustimmung und der Vertrag konnte am 1. Dezember 2009 in Kraft treten.

Selbst nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon blieben die im Vertrag von Nizza festgelegten höchst komplizierten Stimmengewichtungen und Abstimmungsmodalitäten bis 2014 - und mit Ausnahmeregelungen bis 2017 - gültig, also bis zu zehn Jahren nach Vertragsunterzeichnung.

Der Vertrag von Lissabon bleibt zudem weit hinter den Reformansätzen des ursprünglichen Verfassungsvertrags zurück (vergleiche interne Webseite "Verfassungsvertrag"). Dieser Rückschritt wurde als Fortschritt verkauft. Schönes neues Europa...

Der Vertrag von Lissabon besteht - wie seine Vorgänger - aus vielen für normale Menschen unverständlichen Versatzstücken und Verweisen auf Artikel früherer Verträge. Nur Sadomasochisten sollten sich das Lesen dieses Vertrags antun.

Dankenswerterweise hat der Ministerrat konsolidierte Fassungen (also komplette Vertragstexte) der beiden Grundlagenverträge EUV und AEUV veröffentlicht. Wir empfehlen dringend, nur diese Textversionen zu lesen. Die Links zu diesen Texten finden Sie auf der im o.a. Tipp angegebenen internen Webseite.

Um die Besonderheiten des institutionellen Beziehungsgeflechts der EU besser zu verstehen, ist ein Vergleich mit den deutschen Strukturen hilfreich.

Diese interne Webseite könnte Sie deshalb auch interessieren.
•  Systemischer Vergleich von EU und Deutschland