Die EFTA auf einen Blick

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European Free Trade Association (EFTA)
Europäische Freihandelsgemeinschaft

Mitgliedstaaten der EFTA (European Free Trade Association)

Hintergrund

Die EFTA wurde 1960 in Stockholm (Schweden) durch sieben Staaten als eine Art "Konkurrenzunternehmen" zur damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet (siehe Grafik und Tabelle). Die EFTA wird oft unscharf auch mit "Europäische Freihandelszone" (European Free Trade Area) übersetzt.

Ziele

Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, Erhöhung des Lebensstandards u.a. durch Beseitigung von Handelsbarrieren unter den Mitgliedstaaten bei nicht-agrarischen Gütern.

Mitglieder (4)

  1. Island
  2. Liechtenstein
  3. Norwegen
  4. Schweiz (die Schweiz nimmt nur noch bedingt an EFTA-Aktivitäten teil)

EFTA und EWG im Vergleich - die Mitgliedstaaten im Jahr 1960

EFTA im Gründungsjahr 1960

Die Grafik zeigt den Stand der Mitgliedschaften von EWG (blau) und EFTA (gelb) im Jahr 1960 wie folgt:

EWG EFTA
Belgien Dänemark
Deutschland Großbritannien
Frankreich Norwegen
Italien Österreich
Luxemburg Portugal
Niederlande Schweden
Schweiz

Die EWG-Staaten firmierten oft als die "Inneren Sechs", die EFTA-Staaten als die "Äußeren Sieben".  Im Prinzip war es ein Wettkampf zwischen Frankreich und  Großbritannien um die Vorherrschaft in Europa und damit über das wieder erstarkende Deutschland, gepaart mit dem Streben Frankreichs nach Subventionen insbesondere im Agrarbereich.

Weiterführender externer Link

  • EFTA
    (Offizielle Webpräsenz der EFTA - in Englisch)

Entwicklung

Die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der EU erstreckt sich heute in erster Linie auf den 1994 in Kraft getretenen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Die organisatorische und strukturelle Transformationsphase von der Siebener- zur Viererpartnerschaft wurde 1995 abgeschlossen. Damit verbunden ist eine verstärkte freihandelspolitische Öffnung gegenüber Drittstaaten.

Hauptorgane

  1. Rat als Leitungsgremium, in dem alle Mitgliedstaaten gleichberechtigt mit einer Stimme vertreten sind; Beschlüsse bedürfen der Einstimmigkeit.
  2. Gerichtshof in Luxemburg, zuständig für Streitfragen bei der Anwendung des EWR-Abkommens (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum).
  3. Sekretariat mit einem Generalsekretär am Hauptsitz der EFTA in Genf (Schweiz).

Kommentar

Die EFTA ist nach dem Austritt von 6 der 10 Mitglieder (s.o.) nur noch eine Mini-Organisation in inoffizieller "Abwicklung". Der Zusammenhalt des inzwischen sehr heterogen gewordenen Zweckverbundes der EFTA ist zudem stark belastet, da sich die Schweiz nicht am EWR beteiligt.

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Tabelle
Mitglieder der EFTA
(aktuelle und ehemalige Mitglieder in der Reihenfolge ihres Beitritts bzw. Austritts)

  Beitrittsjahr Austrittsjahr
Norwegen 1960 ---
Schweiz 1960 ---
Dänemark 1960 1973
Großbritannien 1960 1973
Portugal 1960 1986
Österreich 1960 1995
Schweden 1960 1995
Island 1970 ---
Finnland 1986 1995
Liechtenstein 1991 ---