SPOTLIGHT: Der UN-Generalsekretär Antonio Guterres ist am 18. Juni 2021 in New York wiedergewählt worden. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat den Portugiesen auf Botschafterebene für eine zweite Amtszeit als Generalsekretär der Weltorganisation ab 2022 ernannt. Zuvor hatte sich auch der Sicherheitsrat für fünf weitere Jahre mit Guterres ausgesprochen. Der frühere Ministerpräsident aus Lissabon muss ein Gemisch aus globalen Krisen bewältigen, das er selbst als "apokalyptisch" bezeichnet.
Hauptorgane, Nebenorgane und weitere Institutionen
Die Vereinten Nationen (VN) - englisch United Nations (UN), häufig auch UNO für United Nations Organization (deutsch Organisation der Vereinten Nationen) - sind eine globale internationale Organisation (nicht aber, wie häufig falsch ausgeführt, eine supranationale Organisation).
Die UNO verfügt über sechs Hauptorgane und eine Vielzahl von Unterorganisationen und Gremien. Die Grafik zeigt das System der Vereinten Nationen, der untenstehende Text erläutert die Hauptorgane in Kurzfassung. Am Seitendende finden Sie eine Zusammenstellung aller externen Links (in Englisch) zu den Hauptorganen.
1. Die Generalversammlung
Der Generalversammlung (GV) - auch Vollversammlung genannt - gehören alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen an. Ihre Beschlüsse sind völkerrechtlich nicht bindend. Mit der Aufnahme des Südsudan am 14. Juli 2011 als jüngstes UN-Mitglied umfasst die GV nunmehr 193 Mitglieder.
2. Das Sekretariat
An der Spitze des Sekretariats mit Hauptsitz in New York und mit mehr als 40.000 Mitarbeitern weltweit steht der Generalsekretär der Vereinten Nationen, der auf Vorschlag des Sicherheitsrats von der Generalversammlung für eine fünfjährige Amtszeit gewählt wird. Seit 01. Januar 2017 ist António Guterres (Portugal) der neunte Generalsekretär der Vereinten Nationen - wiedergewählt für eine zweite Amtszeit bis 2027.
2001 hat der damalige Generalsekretär, Kofi Annan (1997-2007), zusammen mit den Vereinten Nationen (als Organisation) den Friedensnobelpreis erhalten.
3. Der Sicherheitsrat
Der Sicherheitsrat besteht aus 15 Mitgliedern. Allein der UN-Sicherheitsrat kann völkerrechtlich bindende Beschlüsse fassen. Die Charta der Vereinten Nationen bestimmt 5 Staaten zu ständigen Mitgliedern des Rats. Die anderen 10 Mitglieder werden von der Generalversammlung für eine jeweils zweijährige Amtszeit (volle Kalenderjahre) gewählt.
Die fünf ständigen Mitglieder sind China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA. Die zehn nichtständigen (rotierenden) Mitglieder werden nach einem noch aus den Zeiten des Kalten Krieges stammenden Regionalschlüssel gewählt. Jedes Jahr wechseln fünf nichtständige Mitglieder.
Die Präsidentschaft im UN-Sicherheitsrat wechselt monatlich zwischen allen 15 Mitgliedern. So hatte z.B. Deutschland als nichtständiges Mitglied 2003/2004 im Februar 2003 zu Beginn des dritten Golfkriegs die Präsidentschaft inne.
4. Der Wirtschafts- und Sozialrat
Der Wirtschafts- und Sozialrat umfasst 54 Mitglieder, die von der Generalversammlung für eine dreijährige Amtszeit gewählt werden. Jedes Jahr wechseln 18 Mitglieder des Rats. Die Amtszeit der Mitglieder endet jeweils am 31. Dezember des Jahres.
5. Der Internationale Gerichtshof
Der Internationale Gerichtshof hat 15 Mitglieder, die sowohl von der Generalversammlung als auch vom Sicherheitsrat für eine neunjährige Amtszeit gewählt werden. Die Amtszeit der Richter des Internationalen Gerichtshofs endet am 5. Februar des Jahres.
6. Der Treuhandrat
Der Treuhandrat (auch: Treuhandschaftsrat) hat fünf Mitglieder: China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA. Mit der Unabhängigkeit von Palau, dem letzten verbliebenen Treuhandgebiet der Vereinten Nationen, hat der Rat am 1. November 1994 de facto seine Arbeit ausgesetzt.
Zusammenstellung
der externen Links zu den Hauptorganen
(alle Links in Englisch und anderen Amtssprachen – nicht in Deutsch)
• General Assembly of the United Nations
(Generalversammlung)
• United Nations Secretariat
(Generalsekretariat)
• United Nations Security Council
(Sicherheitsrat)
• United Nations Economic and Social Council (ECOSOC)
(Wirtschafts- und Sozialrat)
• International Court of Justice (ICJ)
(Internationaler Gerichtshof)
• Trusteeship Council
(Treuhandrat)
Kommentar
Das System der UN bedarf dringend der Reform. Der Reformbericht des UN-Generalsekretärs hatte 2005 die Empfehlungen der UN-Reformkommission (Hochrangige Arbeitsgruppe) aufgegriffen und diese auf dem 60-Jahre-UNO-Gipfel im September 2005 vorgelegt. Allerdings gebar der kreisende UN-Berg nur ein paar kleine Mäuschen. Zwar wurden u.a. die Auflösung des o.a. Treuhandrates und die Streichung der sog. Feindstaatenartikel ("Feindstaatenklauseln") beschlossen, jedoch wäre hierzu eine Änderung der UN-Charta notwendig, deren Durchführung aus unterschiedlichen Gründen nach wie vor in weiter Ferne liegt...
Die Einsetzung des Menschenrechtsrats (Human Rights Council - HRC) ist einer der wenigen Vorschläge zur Reform der UN, der von der UN-Generalversammlung im September 2005 angenommen und 2006 auch umgesetzt wurde. Der Menschenrechtsrat löst die wenig erfolgreiche Menschenrechtskommission ab. Er hat 47 Mitglieder und nahm seine Arbeit am 19. Juni 2006 auf. Obwohl als "Rat" auf einer hohen institutionellen Ebene angesiedelt ist er kein Hauptorgan der UN.