Parameter der GSVP

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Strukturen, Akteure und Instrumente der GSVP

Der Vertrag von Lissabon (2007 / in Kraft seit 1. Dezember 2009) baut auf der Struktur der bestehenden Verträge auf und konsolidiert diese weitgehend in zwei Grundlagenverträgen - den "Vertrag über die Europäische Union" (EUV) und den "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV).

Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) wurde - ebenso wie die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) insgesamt - in den EUV übernommen. Die ESVP wurde in "Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik" (GSVP) umbenannt und ist integraler Bestandteil der GASP. Zugleich wurde im Bereich der GSVP die Option einer "Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit" (SSZ) ermöglicht.

Um diese Webseite nicht zu überfrachten, haben wir die ausführlichen Beschreibungen der einzelnen Komponenten der GSVP auf jeweils eigenen Webseiten zusammengefasst:

•  Parameter der GSVP - die STRUKTUREN

•  Parameter der GSVP - die AKTEURE

•  Parameter der GSVP - die INSTRUMENTE

Hinweis

  • Die in den o.a. Webseiten in Klammer gesetzten Artikelnummern beziehen sich, so weit nicht anders vermerkt, auf die betreffenden Artikel des EUV.
  • Auf jeder Webseite ist eine dazu gehörige Grafik eingefügt, um den Einstieg in die Thematik zu erleichtern.

Weiterführende externe Links

    • Konsolidierte Fassungen des EUV und AEUV
      (Statistisches Bundesamt (Destatis) - Stand 26. Oktober 2017 - in Deutsch - beide Verträge in einer PDF-Datei)
    • EUV
      (Konsolidierte Fassung - Amtsblatt der EU - 09.05.2008 - in Deutsch)
    • AEUV
      (Konsolidierte Fassung - Amtsblatt der EU - 26.10.2012 - in Deutsch)

 

06 Februar 2019 Kategorien GSVP

Parameter der GSVP – die Strukturen

GSVP im Politikspektrum der EU als Baustein europäischer Sicherheit

Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die frühere Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) in "Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik" (GSVP) umbenannt. Den Bestimmungen über die GSVP ist im EUV ein eigener ausführlicher Abschnitt gewidmet.

Die GSVP ist integraler Bestandteil der GASP (siehe Grafik). Sie soll der EU (im Folgenden Union) eine auf zivile und militärische Mittel gestützte Operationsfähigkeit ermöglichen. Auf diese will die Union bei Missionen außerhalb der Union zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen zurückgreifen. Sie erfüllt diese Aufgaben mit Hilfe der Fähigkeiten, die von den Mitgliedstaaten bereitgestellt werden (Art. 42 [1]).

Die GSVP umfasst die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik der Union. Diese führt zu einer gemeinsamen Verteidigung, sobald der Europäische Rat dies einstimmig beschlossen hat.

Die Politik der Union nach diesem Abschnitt berührt nicht den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten; sie achtet die Verpflichtungen einiger Mitgliedstaaten, die ihre gemeinsame Verteidigung in der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) verwirklicht sehen, aus dem Nordatlantikvertrag und ist vereinbar mit der in jenem Rahmen festgelegten gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (Art. 42 [2]).


Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ)

Im Rahmen der GSVP wird die Option einer "Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit" (SSZ) ermöglicht (siehe Grafik). Diejenigen Mitgliedstaaten der Union, die "anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen und die im Hinblick auf Missionen mit höchsten Anforderungen untereinander weiter gehende Verpflichtungen eingegangen sind" (Originalwortlaut!) können eine SSZ im Rahmen der Union begründen (Art. 42).

Sobald diese Staaten dem Rat und dem Hohen Vertreter ihre Absicht mitgeteilt haben, erlässt der Rat einen Beschluss über die Begründung der SSZ und über die Liste der daran teilnehmenden Mitgliedstaaten (Art. 46).


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06 Februar 2019 Kategorien GSVP

Parameter der GSVP – die Akteure

Organe und Strukturen der EU

Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die GSVP überschneiden sich in weiten Teilen mit denen für die GASP. Die Hauptakteure für beide Politikbereiche sind der Europäischer Rat, der Rat der Europäischen Union ("Ministerrat"), die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) und das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK).

Ihre Aufgaben sind im Themenbereich "GASP" im Abschnitt "Akteure" im Detail und mit weiterführenden Verweisen beschrieben. Siehe hierzu die interne Webseite
•  Parameter der GASP

Im Folgenden werden deshalb nur diejenigen Institutionen und Einrichtungen aufgeführt, die in erster Linie bzw. ausschließlich Aufgaben im Rahmen der GSVP wahrnehmen.


Militärausschuss der EU
(European Union Military Committee - EUMC)
Der EUMC  besteht aus den Generalstabschefs, vertreten durch ihre militärischen Repräsentanten, die zumeist in Personalunion bei der EU und der NATO ihr Land vertreten. Der Militärausschuss ist das höchste militärische Gremium der EU und berät das PSK in militärischen Fragen. Er pflegt die Beziehungen zu anderen internationalen Organisationen und den Ländern außerhalb von EU und NATO. Er nimmt außerdem die militärische Leitung von Operationen wahr. Der Vorsitzende nimmt an Sitzungen des PSK und des Rates teil, wenn ein militärisches Thema auf der Agenda steht.

Militärstab der EU
(European Union Military Staff - EUMS)
Der EUMS ist die integrale militärische Komponente des EAD. Zu den Aufgaben des Stabes gehören die Frühwarnung, Lagebeurteilung und strategische Planung operativer militärischer Maßnahmen der EU. Der Stab soll im Krisenfall die multinationalen Streitkräfte bestimmen, erfassen und aufstellen, meist in Abstimmung mit der NATO. Der EUMS bestimmt das „Wie“, das „Ob“ liegt auf der politischen Ebene. Darüber hinaus unterstützt er bei zivilen und kombinierten zivilen/militärischen Einsätzen.

Direktorat für Krisenbewältigung und Planung
(Crisis Management and Planning Directorate - CMPD)
Unterstützt die Ziele des EAD und der GSVP durch politisch-strategische Planung ziviler und militärischer Operationen im Rahmen der Krisenbewältigung.

Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung
(Committee for Civilian Aspects of Crisis Management - CIVCOM)
Der Ausschuss entwickelt die zivilen Planziele der EU und ist verantwortlich für deren Umsetzung. Er gibt Empfehlungen und Stellungnahmen an das PSK und andere Ratsgremien.

Zivile Planungs- und Durchführungsabteilung
(Civilian Planning and Conduct Capability - CPCC)
Teil des EAD, permanent, verantwortlich für die autonome operative Durchführung von zivilen Krisenbewältigungsoperationen. Unter politisch/strategischer Autorität von PSK und Hoher Vertreterin.

EU Operationszentrum
(EU Operations Centre - EUOC)
Am 23. März 2012 wurde zum ersten Mal vom Rat für "Auswärtige Angelegenheiten" das EU Operationszentrum aktiviert, um die drei GSVP-Operationen am Horn von Afrika zu koordinieren und zivil-militärische Synergieeffekte zu nutzen und zu stärken (EUNAVFOR Atalanta, EUTM Somalia und EUCAP Nestor).

Weiterführender externer Link
(eine Webpräsenz des "European Union External Action Service" - Stand Februar 2019)

  • CSDP structure, instruments, and agencies
    (GSVP - Strukturen, Instrumente und Akteure - in Englisch. Einstiegs- und Übersichtsseite mit Links zu allen auf dieser unserer Webseite angeführten Verweisen)

Planungs- und Verbindungszellen

EU Zelle bei SHAPE
(Supreme Headquarters Allied Powers Europe)
Die EU-Zelle ist das Verbindungselement des EUMS zum Allied Command Operations (ACO), das für alle Einsätze bzw. Operationen der NATO-Streitkräfte zuständig ist. SHAPE nimmt gemäß den Berlin-Plus Ankommen das "EU Operation Headquarters" (EU OHQ) auf, wenn eine EU-geführte Mission auf Mittel und Fähigkeiten der NATO zugreifen muss.

Ständiges NATO-Verbindungsteam im EUMS
(NATO Permanent Liaison Team - NPLT)
Das Verbindungselement unterstützt die EU in der Krisenerkennung und sowohl bei militärischen als auch bei zivilen Operationen, die zivile und militärische Komponenten verbinden.

Zivil-militärische Zelle im EUMS
Die Zelle nimmt innerhalb des EUMS Aufgaben wie die strategische Planung einer Reaktion auf eine Krise im Hinblick auf gemeinsame zivil-militärische Operationen wahr. Sie enthält auch den Nukleus eines EU-Operationszentrums, welches zukünftig autonome EU-Operationen planen und führen soll, wenn für diese Aufgabe kein nationales Hauptquartier bestimmt wird. Damit soll die Fähigkeit der EU gestärkt werden, Operationen eigenständig, also ohne Rückgriff auf Mittel und Fähigkeiten der NATO, planen und führen zu können.


Agenturen der Europäischen Union

Europäische Verteidigungsagentur
(European Defence Agency - EDA)
Die EDA mit Sitz in Brüssel wurde mit Ratsbeschluss vom 12. Juni 2004 geschaffen. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung der Mitgliedstaaten und die Koordinierung ihrer Zusammenarbeit in den Bereichen Militärische Forschung, Rüstungsplanung und Beschaffung. Hierdurch sollen Synergieeffekte u.a. in Form von Kosteneinsparungen erzielt werden.

Satellitenzentrum der Europäischen Union
(European Union Satellite Center - EUSC)
Das EUSC in Torrejón bei Madrid beobachtet besonders im Dienste der GSVP die Erde und erstellt Satellitenbilder und -karten. Speziell bei der Konfliktprävention und -beobachtung spielt das EUSC deshalb eine wichtige Rolle.

Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien
(European Union Institute for Security Studies - EUISS)
Das EUISS in Paris erstellt Studien, die Grundlage für Verhandlungen und Entscheidungen in der GSVP sind.

Weiterführende externe Links


Bildungseinrichtung

Europäisches Sicherheits- und Verteidigungskolleg
(European Security and Defence College - ESDC)
Netz aus Bildungseinrichtungen, das zur Aufgabe hat, Ausbildung im Bereich der GSVP für ziviles und militärisches Personal zu erbringen, ein gemeinsames Verständnis dieser Politik zu fördern und in diesem Bereich bewährte Praktiken zu verbreiten. Vergleichbar mit der auf der nationalen Ebene tätigen Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS), die auch Teil des Netzwerks ist. Das Sekretariat des ESDC befindet sich in Brüssel.

Weiterführender externer Link
(Link in der Webpräsenz "European Union External Action Service")


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06 Februar 2019 Kategorien GSVP

Parameter der GSVP – die Instrumente

Der GSVP steht dasselbe Instrumentarium wie der GASP zur Verfügung. Auf der Grundlage der Leitlinien und Strategien des Europäischen Rates beschließt der Rat über die Standpunkte der Union zu außen-, sicherheits- und verteidigungspolitischen Themen und über die Durchführung von Aktionen, zum Beispiel in der Form von militärischen Missionen.


(1)  Militärische Planziele (Military Headline Goals)

Die EU verfügt, ebenso wie die NATO, über keine eigenen Streitkräfte. Stattdessen greift die EU auf die Streitkräfte der Mitgliedstaaten zurück, welche im Einzelfall autonom über die Bereitstellung entscheiden. In Deutschland erfordert dies die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages.

European Headline Goal 2003
Um im Rahmen der EU aktiv zu werden, wurde auf dem Gipfeltreffen des Europäischen Rats von Helsinki im Jahr 1999 eine Verbesserung der militärischen Fähigkeiten der EU vereinbart (deshalb ist das Planziel auch bekannt als "Helsinki Headline Goal"). Kernpunkt war die Aufstellung einer Schnellen Eingreiftruppe (siehe unten).

European Headline Goal 2010
Da das ursprüngliche Ziel einer umfassenden Einsatzfähigkeit der Eingreiftruppe bis zum Jahr 2003 nicht erreicht wurde, wurde im ersten Halbjahr 2004 eine erneute Verbesserung der militärischen Fähigkeiten im Rahmen des European Headline Goal 2010 vereinbart. Seitdem hat sich an den grundlegenden Defiziten nichts geändert - ein neues Headline Goal wurde nicht beschlossen...

Militärische Fähigkeiten

a. Schnelle Eingreiftruppe
Im ersten europäischen Planziel (European Headline Goal 2003) beschloss die Union, binnen 60 Tagen für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr 50.000-60.000 Soldaten für die gesamte Bandbreite der Petersberg-Aufgaben als schnelle EU-Eingreiftruppe zur Verfügung stellen zu können. Hierbei geht es in erster Linie um friedenssichernde / friedensstabilisierende Einsätze wie die Mission in Bosnien & Herzegowina durch EUFOR Althea.

b. EU Battlegroups
Im Juni 2004 beschloss der Rat die Aufstellung von EU-Kampfgruppen (EU Battlegroups - EUBG) zur schnellen Verbesserung der Einsatzfähigkeit. Diese hochflexiblen Verbände mit einer Stärke von etwa 1.500 Soldaten können innerhalb von 10–15 Tagen in einem Radius von 6.000 km um Brüssel für eine Dauer von bis zu vier Monaten zum Krisenmanagement eingesetzt werden. 2005 waren die ersten Verbände verfügbar, die volle Einsatzfähigkeit wurde 2007 erreicht. Seitdem stehen jeweils 2 dieser in der Regel multinational zusammengesetzten Verbände für jeweils 6 Monate einsatzbereit zur Verfügung.

Bei allen Verpflichtungen im Rahmen der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten handelt es sich nicht um rechtsverbindliche Vorgaben, sondern um autonome - allerdings politisch verbindliche - Verpflichtungen der Mitgliedstaaten.

Im Fall von EU-Militäreinsätzen liegt die politische Kontrolle und strategische Leitung der Mission beim Rat und dem PSK. Derzeit verfügt die EU im beschränkten Maße über eigene Planungs- und Durchführungskapazitäten, gegebenenfalls unter Rückgriff auf Mittel der Mitgliedstaaten. Insbesondere bei umfassenderen Operationen wie EUFOR Althea muss die EU aber auch auf Mittel und Fähigkeiten der NATO auf Grundlage der "Berlin Plus" Vereinbarung zurückgreifen. Das sogenannte EU-Hauptquartier für diesen Einsatz ist daher "Gast" bei SHAPE (siehe oben).


(2)  Zivile Planziele (Civilan Headline Goals)

Die Erfahrungen auf dem Balkan und in Afghanistan haben gezeigt, dass zivile Instrumente unverzichtbarer Teil des Krisenmanagements sind, in den meisten Fällen sogar die bevorzugten. Zivile Kräfte sind sowohl für die Verhinderung von Konflikten (Prävention) als für den Wiederaufbau staatlicher Strukturen entscheidend.

Markenzeichen und besondere Stärke der GSVP ist nach Auffassung der Union der parallele und ausgewogene Aufbau von zivilen und militärischen Fähigkeiten. Die Union kann somit auf das gesamte Spektrum an Krisenmanagementinstrumenten zurückgreifen, die von diplomatischen Vermittlungsanstrengungen, über die Verhängung von Sanktionen, der Entsendung von Polizei- oder Rechtsstaatsmissionen bis hin zum Einsatz militärischer Mittel reichen.

Bei den Gipfeltreffen von Feira (Juni 2000) und Göteborg (Juni 2001) wurden entsprechende Ziele für Teilbereiche des zivilen Krisenmanagements formuliert. Der Europäische Rat beschloss, Fähigkeiten in den Schwerpunktbereichen Polizei, Rechtsstaat, Zivilverwaltung und Katastrophenschutz aufzubauen.

Civilian Headline Goal 2008 / 2010

Der Europäische Rat hat im Dezember 2004 ein konsolidiertes Planziel für die zivile Krisenbewältigung beschlossen. Hauptziel war die Identifizierung und der Aufbau derjenigen zivilen Fähigkeiten, welche die Union bis zum Jahr 2008 zur Erfüllung dieser Aufgaben benötigt. Unter deutscher Ratspräsidentschaft wurde der Zeithorizont an das militärische Planziel 2010 angepasst. Die mit dem zivilen Planziel beabsichtigte qualitative und quantitative Verbesserung im Bereich der zivilen Krisenbewältigung soll u.a. durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

a. Mobilisierung ausreichender Ressourcen für ziviles Krisenmanagement
Das Ziel ist die Fähigkeit, mehrere zivile Missionen – darunter eine größere "Substitutionsmission" (Einsatz mit Exekutivrechten und -aufgaben, z.B. durch Polizeikräfte) in schwierigem Umfeld – über einen längeren Zeitraum parallel durchführen zu können.

b. Verbesserung der schnellen Reaktionsfähigkeit im zivilen Bereich
Zum Beispiel durch Entsendung so genannter integrierter ziviler Krisenreaktionsteams.

c. Engere Verzahnung von zivilem und militärischem Krisenmanagement
Die Mitgliedstaaten und die EU bieten eine Reihe von Programmen an, um Polizisten und zivile Experten auf Einsätze im Rahmen der GSVP vorzubereiten. Der Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen (NGO) kommt in diesem Zusammenhang große Bedeutung zu.

In Deutschland wurde 2002 das Berliner "Zentrum für Internationale Friedenseinsätze" (ZIF) in engem Zusammenwirken von Bundesregierung und Bundestag gegründet, um die deutschen zivilen Kapazitäten für internationale Friedenseinsätze zu stärken.

Weiterführender externer Link


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