Bundeshaushalt 2023

SPOTLIGHT: Am 25. November 2022 beschloss der Bundestag in dritter Lesung den Bundeshaushalt für 2023. Kerndaten sind Ausgaben in Höhe von 476,29 Milliarden Euro und eine Neuverschuldung in Höhe von 45,61 Milliarden Euro. Damit liegt die Nettokreditaufnahme aufgrund der wirtschaftlichen schwachen Gesamtdaten noch immer im Rahmen der Schuldenobergrenze des Grundgesetzes. Die veranschlagten Gesamtausgaben des Bundes liegen um 31,07 Milliarden Euro über dem ursprünglichen Regierungsentwurf.


Bundeshaushalt 2023 - finaler Beschluss des Bundestags vom 25. November 2022

Bundeshaushalt 2023
(Bundestagsbeschluss vom 25. November 2022)

Der Bundestag hat am 25. November 2022 in dritter Lesung den Bundeshaushalt 2023 und den Finanzplan bis 2026 beschlossen. Nach drei Ausnahmejahren mit hoher Neuverschuldung soll im Haushaltsjahr 2023 die reguläre Kreditobergrenze der Schuldenregel des Grundgesetzes wieder eingehalten werden (das gleiche gilt auch darüber hinaus für die Finanzplanjahre bis 2026). Dazu wird die Nettokreditaufnahme im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 zwar deutlich reduziert, steigt aber anders als Regierungsentwurf vorgesehen (17,2 Milliarden) auf 45,6 Milliarden. Eckdaten:

  • Ausgaben = 476,2 Milliarden
  • Neuverschuldung = 45,6 Milliarden
  • Investitionen = 71,5 Milliarden

Weiterführender externer Link


Bundeshaushalt 2023 - Regierungsentwurf vom 1. Juli 2022

Zum Vergleich
Bundeshaushalt 2023
(Regierungsentwurf vom 01. Juli 2022)

Das Bundeskabinett hat am 1. Juli 2022 den Entwurf des Bundeshaushalts 2023 und den Finanzplan bis 2026 beschlossen. Der Entwurf soll für eine zukunfts- und handlungsfähige Finanzpolitik stehen und das Ende der Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung der Schuldenregel markieren.

Der Haushaltsentwurf entstand vor dem Hintergrund hoher Unsicherheiten und drängender Herausforderungen. Solide Finanzen und der Verzicht auf eine hohe Neuverschuldung sollen fiskalische Handlungsfähigkeit in der Zukunft, auch für etwaige künftige Krisen, sichern und inflationäre Impulse vermeiden.

Nach drei Ausnahmejahren mit hoher Neuverschuldung soll im Haushaltsjahr 2023 die reguläre Kreditobergrenze der Schuldenregel des Grundgesetzes wieder eingehalten werden (das gleiche gilt auch darüber hinaus für die Finanzplanjahre bis 2026). Dazu wird die Nettokreditaufnahme im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 deutlich um rund 122 Mrd. Euro reduziert, und zwar auf 17,2 Milliarden - was allerdings nur durch Entnahme großer Teile der Flüchtlingsrücklage möglich wird. Eckdaten:

  • Ausgaben = 445,2 Milliarden
  • Neuverschuldung = 17,2 Milliarden
  • Investitionen = 58,4 Milliarden

Bundeshaushalt 2022 - Ergänzungshaushalt - 27. April 2022

Zum Vergleich
Bundeshaushalt 2022
(Ergänzungshaushalt vom 7. April 2022)

Am 27. April 2022 hat das Bundeskabinett eine Ergänzung des Entwurfs zum Bundeshaushalt 2022 mit einer Erhöhung der Nettokreditaufnahme in Höhe von 39,2 Mrd. Euro beschlossen. Mit dem Ergänzungshaushalt mildert die Bundesregierung die Folgen des Krieges insbesondere durch stark gestiegene Energiepreise für Bürger*innen ab, stellt die Energieversorgung sicher und übernimmt international Verantwortung.

Mit dem Ergänzungshaushalt für den Bundeshaushalt 2022 und den prognostizierten Mindereinnahmen und den Mehrausgaben für die notwendigen Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen liegt der Bundeshaushalt 2022 um 39,2 Milliarden Euro über der Neuverschuldung des 2. Regierungsentwurfs 2022 (siehe nächster Abschnitt) und kommt somit auf eine Nettokreditaufnahme von
138,9 Milliarden Euro.


Bundeshaushalt 2022 - zweiter Regierungsentwurf - 16. März 2022

Bundeshaushalt 2022 - zweiter Regierungsentwurf
(16. März 2022)

Das jetzige Bundeskabinett hat am 16. März 2022 den 2. Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 und den Finanzplan bis 2026 beschlossen. Demnach kann der Bund 2022 rund 457,6 Milliarden Euro ausgeben. Die Neuverschuldung bleibt mit 99,7 Milliarden Euro auf dem Niveau des ersten Regierungsentwurfs vom Juni 2021 und ist nur aufgrund einer Ausnahmeregelung der geltenden Schuldenbremse möglich. Dies muss vom Bundestag jeweils gesondert beschlossen werden. Die Ausgaben für Investitionen sollen laut Entwurf 50,8 Milliarden Euro betragen. Das von der Bundesregierung angekündigte Sondervermögen für die Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden wird nicht im Haushalt abgebildet.

Bitte beachten: Veränderungsraten der Einzelhaushalte bilden u.a. auch Organisationsveränderungen aus dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 ab. Beispiel: Neues Ministerium für "Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen".


Bundeshaushalt 2022 - erster Regierungsentwurf (Juni 2021)

Bundeshaushalt 2022 - erster Regierungsentwurf
(Bundesregierung der Großen Koalition - 23. Juni 2021)

Das damalige Bundeskabinett hat am 23. Juni 2021 den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 und den Finanzplan bis 2025 beschlossen. Der Bund kann 2022 rund 443 Milliarden Euro ausgeben. Gleichzeitig steigt die Neuverschuldung auf 99,7 Milliarden Euro - vor allem zur Bewältigung der Pandemie und zur Stabilisierung der Wirtschaft. Die hohe Neuverschuldung ist nur aufgrund einer Ausnahmeregelung der geltenden Schuldenbremse möglich. Dies muss vom (neuen) Bundestag jeweils gesondert beschlossen werden.

Bitte beachten: Im Vergleich alt/neu des Bundeshaushalts bilden Vergleichsdaten/Veränderungsraten u.a. auch Organisationsveränderungen aus dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 ab.


Anmerkungen zum Bundeshaushalt

1. Neuverschuldung

Die Schwarze Null soll in Zukunft auch wieder stehen - dann nach Corona-Jahren mit Höchstverschuldungen. Im Jahr 2014 kam der Bundeshaushalt erstmals seit 1969 ohne Neuverschuldung aus. Doch die Corona-Krise machte einen gewaltigen Strich durch die Rechnung. In den Krisenjahren entstand eine Nettokreditaufnahme von über 500 Milliarden Euro. Diese Neuverschuldungen setzen sich zusammen aus Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen des Corona-Virus und prognostizierten Steuermindereinahmen.

Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, im Laufe der nun beginnenden Haushaltsberatungen einen Ergänzungshaushalt vorzulegen. Der Ergänzungshaushalt soll die finanziellen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine abbilden. Der vorliegende Haushaltsentwurf basiert unter anderem auf den Projektion des Jahreswirtschaftsberichts der Bundesregierung, der vor den Entwicklungen in der Ukraine vorgelegt worden war.

2. Bundesschuld

Hinter dem Einzelposten "Bundesschuld" verbergen sich in erster Linie die Zinsausgaben des Bundes. Diese Aufwendungen konnten in den letzten Jahren aufgrund niedriger Zinsen deutlich gesenkt werden. Dennoch muss der Bund mittelfristig vermutlich etwa jeden zehnten Euro für den Zinsdienst aufwenden - also Geld aufbringen, dass durch den Schornstein raucht, ohne dass damit auch nur ein einziger Euro des Schuldenberges abgebaut würde.

3. Allgemeine Finanzverwaltung

Der Etat "Allgemeine Finanzverwaltung", hinter dem sich in erster Linie Ausgaben für Pensionen etc. verbergen, hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht und dürfte auch langfristig angesichts der in den vergangenen Jahrzehnten mangelnden Vorsorge noch deutlicher zunehmen. Als Folge der Corona-Krise musste dieser Einzelposten um mehr als 100 Milliarden Euro im Rahmen der Nettokreditaufnahme des Bundes erhöht werden!

4. Arbeit und Soziales

Der Einzeletat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist und bleibt nach wie vor der weitaus größte Einzelposten des Bundeshaushalts und verschlingt inzwischen rund 40 Prozent der Ausgaben - trotz des erfreulichen Abbaus der Arbeitslosigkeit. Die Zahlen werden sich aufgrund der Corona-Krise deutlich verändern...

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