Gesetzgebungsverfahren des Bundes

Das Gesetzgebungsverfahren des Bundes in Deutschland

Gesetzgebungsverfahren

Die Grafik zeigt eine vereinfachte schematische Darstellung des Gesetzgebungsverfahrens des Bundes. Farblich gekennzeichnet sind die beteiligten Verfassungsorgane Bundestag (blau), Bundesrat (hellbraun), Bundesregierung (grün) und Bundespräsident (violett) sowie der Vermittlungsausschuss (gelb/blau).

Da in dem gemeinhin bekannten Gesetzgebungsverfahren der Vermittlungsausschuss eine besondere Funktion innehat, wird im Folgenden nur dieser näher betrachtet.

Der Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsamer Ausschuss von Bundestag und Bundesrat, der in Konflikten der Gesetzgebung vermitteln soll. Beide Häuser sind gleich stark vertreten: Jedes Land hat einen Sitz, die andere Hälfte stellt der Bundestag, der seine Plätze der jeweiligen Fraktionsstärke entsprechend verteilt. Der Ausschuss besteht also aus 32 Mitgliedern; der Kreis der Sitzungsteilnehmer soll damit bewusst klein gehalten werden. Die Sitzungen sind streng vertraulich.

Der Ausschuss kann nur tätig werden, wenn er zu einem bestimmten Gesetz vom Bundesrat, vom Bundestag oder von der Bundesregierung angerufen wird. Der Bundesrat kann den Vermittlungsausschuss zu allen vom Bundestag beschlossenen Gesetzen anrufen; Bundestag und Bundesregierung können den Ausschuss nur einschalten, wenn der Bundesrat einem Zustimmungsgesetz zuvor die Zustimmung verweigert hat. Bei diesen Gesetzen kann es deshalb unter Umständen drei Vermittlungsverfahren nacheinander geben, da jedes der o.a. Verfassungsorgane den Ausschuss einmal zu demselben Gesetz anrufen darf.

Der Vermittlungsausschuss beschließt mit Mehrheit. Hinter einem Einigungsvorschlag - so heißen alle Beschlüsse des Ausschusses - brauchen also keineswegs alle Mitglieder zu stehen. Der Vermittlungsausschuss kann nur Vorschläge zur Beilegung von Konflikten zwischen Bundesrat und Bundestag machen, nicht jedoch Gesetze selbst beschließen. Er ist also kein "Überparlament".

Kritiker bemängeln, dass sich der Vermittlungsausschuss bei unterschiedlichen Machtverhältnissen in Bundestag und Bundesrat zu einer Art "Ersatzregierung" entwickelt hat.