Parameter der GASP – die Akteure

Organe und Strukturen der EU

Europäischer Rat

Der Europäische Rat bestimmt die strategischen Interessen der Union und legt die Ziele und die allgemeinen Leitlinien der GASP fest, und zwar auch bei Fragen mit verteidigungspolitischen Bezügen (Art. 26).

Beschlüsse zu strategischen Interessen und Ziele der Union können die Beziehungen zu einem Land oder einer Region betreffen oder aber ein bestimmtes Thema zum Gegenstand haben. Sie enthalten Bestimmungen zu ihrer Geltungsdauer und zu den von der Union und den Mitgliedstaaten bereitzustellenden Mitteln (Art. 22).

Der Präsident des Europäischen Rates nimmt auf seiner Ebene und in seiner Eigenschaft, unbeschadet der Befugnisse des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Außenvertretung der Union in Angelegenheiten der GASP wahr (Art. 15).

Rat der Europäischen Union

Der Rat (nicht-amtlich im Folgenden "Ministerrat") tagt in verschiedenen Zusammensetzungen. Der vormals für die GASP zuständige Rat für "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" wurde aufgeteilt in einen Rat für "Allgemeine Angelegenheiten" und den nunmehr für die GASP zuständigen Rat für "Auswärtige Angelegenheiten" (nicht-amtlich im Folgenden "Außenministerrat"), dessen Vorsitzender dauerhaft der Hohe Vertreter ist (Art. 16).

Der Außenministerrat gestaltet das auswärtige Handeln der Union und sorgt für die Kohärenz des Handelns der Union. Er fasst die für die Festlegung und Durchführung dieser Politik erforderlichen Beschlüsse auf der Grundlage der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Leitlinien und strategischen Vorgaben.

Der Außenministerrat beschließt auf Vorschlag des Hohen Vertreters nach Anhörung des Europäischen Parlaments und nach Zustimmung der Kommission in der Regel einstimmig. Der Außenministerrat und der Hohe Vertreter tragen für ein einheitliches, kohärentes und wirksames Vorgehen der Union Sorge.

Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik

Die GASP wird von dem "Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik" (im Folgenden Hohe Vertreterin) und von den Mitgliedstaaten gemäß den Verträgen mit einzelstaatlichen Mitteln und den Mitteln der Union durchgeführt.

Die Hohe Vertreterin wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit und mit Zustimmung des Präsidenten der Kommission für fünf Jahre ernannt. Sie leitet die GASP und trägt durch ihre Vorschläge zur Festlegung dieser Politik bei und führt sie im Auftrag des Rates durch. Sie handelt ebenso im Bereich der GSVP (!).

Hohe Vertreterin 2014-2019 ist die frühere italienische Außenministerin Federica Mogherini. Seit dem Vertrag von Lissabon trägt die Hohe Vertreterin im allgemeinen Sprachgebrauch einen Doppelhut - tatsächlich aber ist es ein "Mehrfachhut".

"Mrs. GASP" ist

  1. die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
  2. die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission (großer Doppelhut) und in dieser Funktion als Vizepräsidentin zugleich
  3. die "Außenkommissarin" der Europäischen Kommission (kleiner Doppelhut)
  4. die permanente Vorsitzende des Außenministerrates (zugleich wurde damit die vorherige Zusammenlegung der Ämter des Hohen Vertreters und des Generalsekretärs des Rates aufgehoben).

Die Hohe Vertreterin vertritt die Union in den Bereichen der GASP. Sie führt im Namen der Union den politischen Dialog mit Dritten und vertritt den Standpunkt der Union in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen.

Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)

Bei der Erfüllung seines Auftrags stützt sich die Hohe Vertreterin gemäß Art. 27 EUV auf den "Europäischen Auswärtigen Dienst" (EAD), der ihr unterstellt ist. Dieser Dienst (englisch: European External Action Service - EEAS) arbeitet mit den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten zusammen, soll diese aber nicht ersetzen. Der Dienst wurde am 1. Januar 2011 durch Zusammenlegung der Kommissions- und Ratsdienststellen für Außenpolitik und Einbindung von Diplomaten der nationalen diplomatischen Dienste gebildet.

Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee (PSK)

Die einer Ratsentscheidung vorausgehende Abstimmung innerhalb der Union über gemeinsame außen- und sicherheitspolitische Fragen erfolgt in den sogenannten GASP-Arbeitsgruppen des Rats in Zusammenarbeit mit den Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten in Brüssel. Die EU-Botschafter bzw. ihre Stellvertreter vertreten ihre Regierungen im "Ausschuss der Ständigen Vertreter" (AStV) und beraten - je nach Ratsformation - zu den entsprechenden Themen.

Im EUV ausdrücklich angesprochen wird im Artikel 38 das "Politische und Sicherheitspolitische Komitee" (PSK), in dem sich in der Regel einmal im Monat hochrangige Beamte der Außenministerien oder der Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten in Brüssel treffen. Das PSK wurde mit dem Vertrag von Nizza (2000) als "Motor" der GASP eingerichtet, um die internationale Lage im Bereich der GASP zu verfolgen und zur Festlegung der Politiken beizutragen. Es überwacht zudem die Durchführung vereinbarter Politiken sowie Krisenbewältigungsoperationen im Rahmen der GSVP. Die Hohe Vertreterin sorgt unter Aufsicht des Außenministerrates und in engem und ständigem Benehmen mit dem PSK für die Koordinierung der zivilen und militärischen Aspekte dieser Missionen (Art. 43).


Weitere Beteiligte (Auswahl)

Strategieplanungs- und Frühwarneinheit und Lagezentrum
Zur Unterstützung des Hohen Vertreters wurden mit dem Vertrag von Amsterdam im Ratssekretariat die "Strategieplanungs- und Frühwarneinheit" (im Brüsseler Sprachgebrauch kurz auch Politischer Stab genannt) und das Lagezentrum eingerichtet. Beide Abteilungen erstellen Papiere und Berichte zur Unterstützung der Hohen Vertreterin und des Außenministerrates in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich und erarbeiten regelmäßig außen- und sicherheitspolitische Analysen aus allen GASP-relevanten Bereichen.

Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien (EUISS)
Das EUISS ist der Thinktank der EU im Bereich der Außenpolitik. Es wurde 2002 im Rahmen der GASP eingerichtet, um eine gemeinsame Sicherheitskultur für die EU zu fördern, zur Entwicklung und Planung der GASP beizutragen und die strategische Debatte zu bereichern. Das IInstitut ist unabhängig, untersucht Sicherheitsfragen mit Bedeutung für die EU, fungiert als Diskussionsforum und erstellt Analysen und Prognosen für das PSK und die Hohe Vertreterin.

Correspondance Européenne (COREU)
Kommunikationsnetz der Europäischen Union. Das derzeit auf ein Telexsystem gestützte Netz dient der Zusammenarbeit zwischen den Außenämtern der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission in außenpolitischen Angelegenheiten. Durch ein vereinfachtes schriftliches Umlauf- und Abstimmungsverfahrens sogenannter COREUs ("CORrespondance EUropéenne") ermöglicht es in Krisensituationen eine rasche Beschlussfassung zu aktuellen Fragen der GASP und GSVP.

Organe der EU
Die spezifische Rolle des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission im Bereich der GASP ist in den Verträgen festgelegt. Der Gerichtshof der Europäischen Union ist in Bezug auf diese Bestimmungen nicht zuständig; hiervon ausgenommen ist die Kontrolle der Einhaltung des Artikels 40 des EUV (Befugnisse der Organe) und die Überwachung der Rechtmäßigkeit bestimmter Beschlüsse nach Art. 275 Absatz 2 des AEUV.

Institutionen der GSVP
Viele der o.a. Strukturen, Akteure und Instrumente überschneiden sich mit den Verantwortlichkeiten im Rahmen der GSVP. Um diese Webseite nicht zu überfrachten, sind die vorwiegend im Rahmen der GSVP tätigen Gremien - z.B. der Militärausschuss der EU (EUMC) und der Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung (CIVCOM) - im Themenbereich "GSVP" aufgeführt.
Siehe interne Webseite
•  Parameter der GSVP


Weiterführende externe Links


Kommentar

Die GASP ist eine gemeinsame, aber keine gemeinschaftliche oder schon gar keine vergemeinschaftete Außen- und Sicherheitspolitik.

Mit dem Vertrag von Amsterdam war 1999 das Amt des "Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" geschaffen worden, der zugleich in Personalunion Generalsekretär des Rates war. Von 1999 bis 2009 nahm Javier Solana diese Aufgabe wahr. Der "Mister GASP" sollte der GASP mehr Effizienz, mehr Kohärenz und größere Sichtbarkeit verleihen sowie für die Kontinuität der GASP über die halbjährlich wechselnden Präsidentschaften hinweg sorgen. Im gescheiterten Verfassungsvertrag war geplant, den Hohen Vertreter zum "Außenminister" der Union aufzuwerten.

Die GASP hat mit der Hohen Vertreterin zwar ein Gesicht, aber noch lange kein Profil (wofür diese allerdings am wenigstens kann!). Die vielfältigen Zuständigkeiten für außen- und sicherheitspolitische Belange in der EU führen die GASP häufig ad absurdum (siehe Naher Osten).

Wer ist denn nun die Stimme "Europas"?

  • Der Präsident des Europäischen Rats?
  • Der Präsident der Europäischen Kommission?
  • Die Präsidentschaft, also der Außenminister des halbjährlich wechselnden Rats-Vorsitzes?
  • Mrs. GASP, die von den Staats- und Regierungschefs offensichtlich eingesetzt wurde, um das Feld nicht der Kommission allein zu überlassen?
  • Die EU-Kommission, vertreten durch ihren für Außenpolitik zuständigen Kommissar?
  • Die o.a. Personen in ihrer Gesamtheit?
  • Oder die um den Außenminister der nachfolgenden Präsidentschaft erweiterte Troika (eine an sich gute Lösung), also eine Art GASP-Quadriga?
  • Oder die diversen Außenminister der Mitgliedstaaten, die häufig parallel zu den o.a. Vertretern in Krisengebiete reisen (vgl. Nahost-Reisen) - und dies oft genug mit wenig kongruenten Positionen?

Fragen über Fragen. Es ist offensichtlich noch ein weiter Weg zu einer echten Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die diesen Namen auch wirklich verdient. Was Europa braucht, ist Einstimmigkeit in der Vielfalt, nicht aber Vielstimmigkeit in der Einfalt!


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06 Februar 2019 Kategorien GASP