SPOTLIGHT: Am 01. Januar 2022 begannen fünf neue nichtständige Mitglieder ihre zweijährige Amtszeit im UN-Sicherheitsrat: Albanien, Brasilien, Gabun, Ghana, Vereinigte Arabische Emirate (VAE). Irritationen gab es im Sommer 2021 anlässlich der Wahl der beiden afrikanischen Vertreter und der Wahl der VAE. Näheres siehe weiter unten.
Die Mitglieder des Sicherheitsrats 2022
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen wählte am 11. Juni 2021 fünf neue nichtständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrats für die zwei-jährige Amtszeit 2022-2023: Albanien, Brasilien, Gabun, Ghana und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). Die neuen Mitglieder ersetzen Vietnam, St. Vincent und die Grenadinen, Estland, Niger und Tunesien, deren Amtszeit am 31. Dezember 2021 endete.
Ab 1. Januar 2022 sind damit folgende zehn Staaten nichtständige Mitglieder des Sicherheitsrats: Albanien, Brasilien, Gabun, Ghana, Indien, Irland, Kenia, Mexiko, Norwegen und die VAE.
Die Grafik und die nachfolgende Tabelle zeigen den aktuellen Stand 2022. Näheres zum Wahlverfahren und zur Sitzverteilung siehe weiter unten.
Weiterführender externer Link
- United Nations Security Council
(Webpräsenz des UN-Sicherheitsrats - in Englisch)
Tabelle
Zusammensetzung des Sicherheitsrats
(die zehn nichtständigen Mitglieder sind gelb unterlegt)
2020
|
2022
|
2022
|
Indien
Irland Kenia Mexiko Norwegen |
Indien
Irland Kenia Mexiko Norwegen |
|
Albanien
Brasilien
Gabun
Ghana
Vereinigte Arabische Emirate
|
Albanien
Brasilien
Gabun
Ghana
Vereinigte Arabische Emirate
|
China
Frankreich Großbritannien Russland USA |
Die fünf ständigen Mitglieder (Permanent Members, auch P5 oder P-5 abgekürzt) sind China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA. Sie sind zugleich die sogenannten Veto-Mächte des Sicherheitsrates, da jedes einzelne Land mit seinem Veto jeden Beschluss des UN-Sicherheitsrats blockieren kann.
Diese interne Webseite könnte Sie auch interessieren
• UN-Sicherheitsrat - die Mitglieder 2021
Wahlverfahren und Sitzverteilung
der nichtständigen Mitglieder (Elected Members)
Die zehn nichtständigen ("rotierende") Mitglieder werden nach einem festgelegten Regionalschlüssel in der Regel für jeweils zwei Jahre gewählt, und zwar in jedem Jahr fünf. So überlappen sich die Amtszeiten der nichtständigen Mitglieder. Ihre Wahl erfolgt ab 2016 im Juni jedes Jahres (zuvor Oktober) durch die Generalversammlung (193 Mitglieder). Für eine erfolgreiche Wahl ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden und abstimmenden Mitglieder erforderlich. Eine Wiederwahl unmittelbar nach einer Amtszeit im Sicherheitsrat ist nicht möglich.
Die Aufteilung der 10 nichtständigen Sitze erfolgt nach Regionalgruppenproporz, also nach der in der UN gebräuchlichen geopolitischen Zuordnung zu fünf sogenannten Regionalgruppen: Afrika, Asien, Lateinamerika und Karibik, Gruppe der europäischen und übrigen "westlichen" Staaten (WEOG) und Osteuropa. Hierbei orientiert sich die Wahl danach, ob die zweijährige Amtszeit mit geraden oder ungeraden Jahreszahlen beginnt.
nichtständige Mitglieder |
Sitze
insgesamt |
gerade
Jahreszahlen |
ungerade
Jahreszahlen |
Afrika |
3
|
2
|
1
|
Asien |
2
|
1
|
1
|
Lateinamerika und Karibik |
2
|
1
|
1
|
Westeuropa und übrige "westliche" Staaten (WEOG) |
2
|
-
|
2
|
Osteuropa |
1
|
1
|
-
|
Summen |
10
|
5
|
5
|
Vor der Wahl in den Sicherheitsrat werden Kandidaten in einem langwierigen Verfahren bestimmt. Die Länder bewerben sich oft schon viele Jahre im Voraus. Wenn sich die Regionalgruppen nicht auf "ihre" Kandidaten einigen können, werden die Kandidaturen oft von aufwendigen Wahlkampagnen begleitet.
Anmerkungen
1. Zur Gruppe Asien zählt auch der pazifische Raum.
2. Die Regionaleinteilung insbesondere für Europa in West und Ost ist ein Relikt des Kalten Krieges, wird aber auf absehbare Zeit nicht zu ändern sein.
3. Arabische Mitgliedschaft
a. Nach derzeitiger Regelung muss unter den nichtständigen Mitgliedern immer auch ein arabisches Land vertreten sein. Dieses wird jeweils für eine Amtszeit mit geraden Jahreszahlen beginnend gewählt und alternierend entweder der Gruppierung Asien (vorderasiatische Araber) oder Afrika (nordafrikanische Araber) zugerechnet. Beispiel: Marokko 2012-2013 zur Gruppe Afrika, Jordanien 2014-2015 zur Gruppe Asien.
b. Jordanien nahm 2014 den Platz Saudi-Arabiens ein, nachdem dieses im Oktober 2013 kurz nach seiner Wahl zum nichtständigen Mitglied es abgelehnt hatte, in den UN-Sicherheitsrat einzuziehen. Als Grund wurde die "Doppelmoral" des Gremiums (Stichwort: Nahostkonflikt) und seine Unfähigkeit, Kriege und Konflikte zu lösen (Stichwort: russische Blockade im Syrienkonflikt), genannt.
4. Vorsitz im Sicherheitsrat
Der Vorsitz im Sicherheitsrat wechselt jeden Monat in der Reihenfolge der englischen Ländernamen. Deutschland zum Beispiel hatte im April 2019 den Vorsitz inne und übernahm diesen noch einmal im Juli 2020.