Rüstungskontrolle, Abrüstung und Proliferation

Rüstungskontrolle und Abrüstung - Entwicklung der Rüstungskontrollagenda

Die Entwicklung der Rüstungskontrollagenda

Keine Angst - nicht verzagen! Die nebenstehende Grafik ist nur etwas für sehr interessierte Leser! Sie strotzt zwangsläufig nur so vor Abkürzungen und englischen Fachbegriffen, macht aber zugleich deutlich, wie komplex und vielschichtig das derzeit nicht sehr medienattraktive Abrüstungs- und Rüstungskontrollthema ist.

Sollten Sie sich dennoch in die schwierige Materie hineinknien wollen und der Unterstützung bedürfen, wenden Sie sich bitte an den Webmaster (Email-Adresse siehe Fußzeile).


Waffenkategorien und Einsatzoptionen für staatliche Akteure

Waffenkategorien und Einsatzoptionen

Die Grafik stellt den Versuch dar, die Risiken der Zugriffsmöglichkeiten und der Einsatzwahrscheinlichkeiten von militärischen Mitteln durch staatliche Akteure zu analysieren. Ein zugegebenermaßen subjektives - nichtsdestoweniger aber unverzichtbares - Unterfangen.

Im linken Teil sind die verschiedenen Waffenkategorien aufgelistet, in den beiden rechten Spalten ist unsere Einschätzung der Zugriffsmöglichkeiten staatlicher Akteure und der Einsatzwahrscheinlichkeit der Waffen in einem bewaffneten Konflikt markiert. Stimmen Sie mit unserer Bewertung überein?

Wenn Sie an unserer Einschätzung des potentiellen Waffenarsenals der Terroristen interessiert sind, besuchen Sie bitte unsere in der gleichen Systematik aufgebaute Webseite.
•  Sicherheitsrelevanz des Terrorismus


Ballistische Raketen

Da die Erkenntnisse über ABC-Waffen (atomare, biologische und chemische Massenvernichtungswaffen) in Problemstaaten immer wieder in Zweifel gezogen werden und als rein spekulativ oder manipuliert betrachtet werden (im Fall Irak 2003 auch zu Recht), können die folgenden Überlegungen als Maßstab für die eigene Beurteilung herangezogen werden:

  1. Der militärische Einsatz weitreichender ballistischer Raketen macht nur "Sinn", wenn ihre Gefechtsköpfe mit atomaren, biologischen oder chemischen Mitteln bestückt werden. Ein lediglich mit konventionellem Sprengstoff gefüllter Gefechtskopf wäre kein "Kosten-Nutzen-effektiver" Einsatz.
  2. Kein Staat wird gezwungen, militärisch nutzbare ballistische Raketen zu erwerben oder herzustellen. Wer dies dennoch tut, verfolgt damit eine Absicht. Diese Absicht kann letztlich nur sein, eine Option zum Einsatz von Massenvernichtungsmitteln zu erhalten.
  3. Daraus folgt: Jedes Land, dass militärisch nutzbare (insbesondere weitreichende) ballistische Raketen erprobt, erwirbt, baut oder besitzt, will sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch Massenvernichtungsmittel beschaffen - oder hat diese bereits in seinem Arsenal.

Ausgenommen von diesen Überlegungen sind Staaten bzw. Staatengruppen, die vertraglich auf ABC-Waffen verzichtet haben und/oder deren Raketenprogramme ausschließlich friedlichen Zwecken dienen und die sich zur Überprüfung der Einhaltung dieser Bedingungen jederzeit einem internationalen Kontrollregime unterwerfen.